Wer Teilzeitwohnrechte in einer spanischen Hotel- oder Ferienwohnungsanlage verkaufen will, kann Opfer von betrügerischen Immobilienfirmen werden, warnt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland
Dem Verkäufer wird vorgeschlagen, dass eine staatlich geprüfte Organisation mit klingendem Namen wie etwa "Servicio al Cliente" als Treuhänder fungieren soll. Behauptet wird, dass der Wiederverkauf des Timesharing-Rechtes nur unter Einschaltung eines staatlichen Treuhänders erfolgen darf. Dies soll bei Konsumenten den Eindruck erwecken, besonders geschützt zu sein.
Erhebliche Provision
Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages soll der Verkäufer eine Provision in erheblicher Höhe auf das Treuhandkonto einzahlen. Nach der Zahlung bricht der Kontakt ab. Der Kaufpreis wird nie an den Konsumenten überwiesen. Die Provision wird nicht rückerstattet.
Fiktive Firmen: Klagen aussichtslos
Klagen ist aussichtslos, da die Firmen meist fiktive Adressen angeben und in Spanien nicht registriert sind. Viele Konsumenten wurden auf diese Art bereits um ihr Geld gebracht.
Seriöse Makler verlangen erst dann die Provision, wenn der Verkäufer den Kaufpreis erhalten hat. Besonders vorsichtig sollte man sein, wenn jemand den Weiterverkauf des Timesharing-Rechts anbietet.