"Vorsicht Falle": Wer in der Türkei Teppiche, Schmuck oder andere Waren gekauft hat, kann noch Jahre später Opfer von Betrügern werden.
„Hallo, hier Firma Gü… aus Antalya!“ Derartige Anrufe erhalten heimische Konsumenten öfter. Alle Angerufenen haben bei einem Türkei-Urlaub Waren gekauft, einen Teppich vielleicht, Schmuck oder Lederwaren. Der Kauf liegt womöglich schon Jahre zurück. Aber jetzt, so behauptet der Anrufer, sei die Zollfahndung dahintergekommen, dass das Stück damals nicht ordnungsgemäß verzollt worden sei. Somit fordere die Zollbehörde mehrere Tausend Euro. Das Geld solle man der Firma per Western Union schicken.
Einer Konsumentin, die diese Forderung hinterfragte, wurde ein zollrechtliches Verfahren angedroht, falls sie nicht zahlen wolle. Den Betrag brauche sie aber nur zum Schein zu senden, um die türkischen Finanzbehörden zu täuschen. Später würde sie das Geld wieder zurückerhalten.
Steuern und Abgaben werden schriftlich eingefordert
Nun ist die Behauptung, dass Jahre später noch Zoll fällig sei, natürlich absurd. Auch fordert eine Behörde – egal ob in Österreich oder in der Türkei – Steuern oder Abgaben nie telefonisch ein, sondern immer mit einem schriftlichen Bescheid. Keinesfalls sollte man Geld über Western Union oder ein anderes Bargeldtransferunternehmen an eine Person oder Firma schicken, die man nicht persönlich kennt!
Denn eine missbräuchliche Kreditkartenzahlung oder eine unberechtigte Abbuchung vom Konto lässt sich rückbuchen. Bei einem Bargeldtransfer aber ist das Geld weg und kann nicht mehr zurückgefordert werden.
Nicht einschüchtern lassen
Western Union warnt daher auf seiner Homepage eindringlich davor, Geld an Fremde zu schicken. Wer einen solchen Anruf erhält, sollte sich nicht durch leere Drohungen mit dem türkischen Zoll einschüchtern lassen und auch kein Geld senden. Wer aber bereits gezahlt hat, kann nur noch Anzeige bei der Polizei erstatten.