Die Eckpunkte der neuen Regelung:
- In Deutschland ansässige Personen ab 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit maximal 25 Gramm Cannabis dabeihaben.
- Seit 1. April dürfen sie pro erwachsenem Haushaltsmitglied bis zu drei Pflanzen anbauen.
- Seit 1. Juli können sie auch Anbaugemeinschaften (Cannabis-Social-Clubs) beitreten, um dort beschränkte Mengen an Cannabis zu erhalten.
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