Software: neues Rückgaberecht - Enge Grenzen für die Rückgabe
"Ist es korrekt, dass man ab sofort Software, die man online erworben und heruntergeladen hat, zurückgeben kann?" - Diesmal beantwortet VKI Expertin Dr. Petra Leupold.
"Ist es korrekt, dass man ab sofort Software, die man online erworben und heruntergeladen hat, zurückgeben kann?" - Diesmal beantwortet VKI Expertin Dr. Petra Leupold.
"Ich war bei einem Gebrauchtwagenhändler und habe erstaunt zur Kenntnis genommen, dass er keine Gewährleistung gibt. Er begründet dies mit den günstigen Preisen. Ist das zulässig?"
"Ich habe eine SIM-Karte bestellt, diese aber auch mithilfe der Hotline nicht zum Laufen gebracht. Letztlich habe ich es aufgegeben und die Karte einfach liegen gelassen. Jetzt erhalte ich eine Rechnung. Muss ich zahlen?"
Bis zum Jahresende können Sie noch eine Arbeitnehmerveranlagung rückwirkend bis 2009 durchführen. In den meisten Fällen lohnt es sich.
"Ein Fall für KONSUMENT": Obwohl ein Kunde weder Waren bestellt noch ein Paket übernommen hatte, sollte er eine Rechnung über 310,30€ bezahlen.
Etliche Hersteller drängen in den wachsenden Markt der Smartwatches. Von ausgereiften Produkten ist allerdings noch wenig zu sehen. Lesen Sie in unserem Testbericht die Ergebnisse zu 8 Smartwatches und welche Uhr mit welchem Handy kompatibel ist.
VPN-Dienste bieten Anonymität im Internet und schützen vor Spionen an öffentlichen Hotspots.
Keine Werbung in Mitteilungsheften von Volksschülern: VKI setzt sich mit Klage gegen Werbeagentur durch. Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Informationsmaßnahmen im Zuge der Pneumokokken-Kampagne aus den Jahren 2012 und 2013 stellen nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes keine unzulässige Arzneimittelwerbung dar. Grund: Es wird kein konkreter Impfstoff ausdrücklich genannt. Damit wird indirekter Werbung der Weg geebnet.
Der VKI führt eine Verbandsklage gegen das Fitness-Center Mc Fit Österreich GmbH. Dieses benachteiligt Kunden etwa bei der Rückforderung von Guthaben, bei Zahlungsverzug oder bei der Kündigung des Vertrages. Das Handelsgericht Wien gab der Klage des VKI statt.
Medienberichten zufolge soll am 5.11.2014 beim Landesgericht Korneuburg der Insolvenzantrag eingebracht werden. Der VKI informiert, welche Rechte KonsumentInnen in diesem Zusammenhang haben.
Viele Bankkunden fragen sich, wie sie auf den Stresstest reagieren sollen. In den meisten Fällen besteht kein Grund zur Beunruhigung.
Das Pilot-Projekt "Verbraucherschlichtung" zur alternativen Streitbeilegung wird um zehn Monate verlängert. Bis Jänner 2016 soll es ein europaweites Netz an außergerichtlichen Schlichtungsstellen für Konsumenten und Unternehmen geben.
Die Wiener Privatbank SE verrechnete eine gesetzwidrige Kündigungsgebühr in anderer Form weiter. Der VKI hat geklagt und Recht bekommen.
SEPA: Bislang waren IBAN und BIC nur bei Auslandsüberweisungen Pflicht. Nun lösen sie Kontonummern und Bankleitzahlen generell ab.
Versicherungen für berufsunfähige Personen sind grundsätzlich sinnvoll. Es gilt allerdings, sich ein günstiges Angebot herauszupicken.
Freiheitsbeschränkende Maßnahmen sind nur unter gesetzlich genau geregelten Voraussetzungen zulässig.
"Die Renault Bank Direkt ist Mitglied des französischen Fonds de Garantie des Dépôts. Wie funktioniert da die Einlagensicherung? Hat die Niederlassung keine Lizenz in Österreich?"
"Ist es eine gängige Vorgangsweise, dass Hotels beim Einchecken Zugriff auf die Kreditkarte verlangen und einen bestimmten Betrag reservieren? Verringert sich dadurch nicht mein monatliches Kartenlimit?"
"Vorsicht Falle": Die Internetabzocke macht auch vor USA-Reisenden nicht Halt. Die Konsequenzen können gravierend sein.
Welche Erfahrungen haben Sie bei Schadensabwicklungen?
Bei der Durchsetzung von Gewährleistungsrechten sind Kunden auch allfällige Gutachterkosten zurückzuzahlen. Lesen Sie hier ein Beispiel für ein Handygutachten.
Test Wohnbaukredite: Geldleihen ist derzeit günstig wie nie. Wer das erstbeste Kreditangebot nimmt, zahlt vielleicht trotzdem um Tausende Euro zu viel zurück.
Mit einer Patenschaft Menschen in armen Ländern unterstützen? Über die Sinnhaftigkeit gehen die Meinungen auseinander.
Wie können Eltern die Geschäfte ihrer Sprösslinge rückgängig machen? Lesen Sie mehr über die Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen.
"Ein Fall für KONSUMENT": Herr Racek hatte im bob-Onlineshop ein Startpaket mit Handy um 234,90 € bestellt, aber nicht erhalten.
Jahrelang hatten Unternehmen gesetzwidrig Zahlscheingebühren verlangt. Wir haben geklagt und die Prozesse gewonnen. Verlangen Sie Ihr Geld zurück. - Ein Intern von KONSUMENT-Redakteur Bernhard Matuschak.
In einer Umfrage haben sich 96 Prozent dafür ausgesprochen, dass der VKI auch in Zukunft Aktionen für Bestpreisangebote durchführt.
Während laut einer [Asset Included(Id:318892523105;Type:Link)] der Leitindex ATX an der Wiener Börse von 2003 bis 2013 um knapp 65 Prozent zulegen konnte, schnellten die Vorstandsbezüge der börsennotierten Unternehmen um 138 Prozent in die Höhe.
Gewinnspielbetreiber "Friedrich Müller" wurde vom Landesgericht für Strafsachen Wien wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges zu vier Jahren unbedingter Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ein weiterer Prozess wurde neu eröffnet.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat den Mobilfunker Yesss! (mittlerweile A1) geklagt - mit Erfolg: Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte die Gesetzwidrigkeit von 10 von 11 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie wollten u.a. die kostenlose Papierrechnung einschränken.
Der VKI klagte das Inkassounternehmen Infoscore Austria GmbH wegen strittiger Klauseln bei Ratenansuchen. Der OGH bestätigt nun für Konsumenten ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Weiters muss der Effektivzinssatz richtig ausgewiesen werden.
Stimmt es, dass thesaurierende Fonds steuerlich bevorzugt werden?
Mit den Smartphones hat Googles Datensammelleidenschaft noch zugenommen. Als Nutzer kann man aber – zumindest teilweise – Einfluss nehmen.
Illegales Zahlscheinentgelt kann zurückgefordert werden.
Gemeinden machen es einem sehr schwer Wasser zu sparen. Wer Wasser spart wird bestraft. - Ein "Aufgespießt" von KONSUMENT-Redakteurin Elisabeth Spanlang.
"Ein Fall für KONSUMENT": Die Generali Versicherung ersetzte einer Kundin nach VKI Intervention doch noch eine Rechnung im Rahmen der Haushaltsversicherung.
"Ein Fall für KONSUMENT": Nach mehrmaliger Rücktrittserklärung konnte die Konsumentin endlich vom Vertrag mit Sky Österreich zurücktreten.
Pensionsvorsorge: Die Pensionskontomitteilung ist eine sinnvolle Sache. Aber sie kann auch zu Verwirrung und Verunsicherung führen.
Was kann man alles von der Steuer absetzen? Die Autoren des KONSUMENT-Buches "Steuern sparen" beantworten Leseranfragen.
Geldanlage: Gold garantiert nicht automatisch Werterhalt und Wertzuwachs. Das gilt auch für Goldsparpläne und Wertpapiere auf Gold.
"Ein Fall für KONSUMENT": Als Herr Wille 2001 übersiedelte, meldete er sein TV-Gerät an der neuen Adresse an und vergaß, es am alten Wohnort abzumelden.
Nachdem sich Patientinnen über die nicht fachgerechte Behandlung in zwei Spitälern beschwert haben, werden ihnen Jahre später dort nötige Operationen verweigert. Begründung: ein gestörtes Vertrauensverhältnis.
Strafen der Wettbewerbsbehörde wegen Preisabsprachen von Unternehmen sollen für den Konsumentenschutz verwendet werden. Das fordert AK-Präsident Rudolf Kaske.
"Ein Fall für KONSUMENT": A1 hatte von einem Kunden weit über 5000 Euro für die Nutzung eines Gigabob-Datensticks verlangt. Die VKI-Beratung erreichte eine kulante Lösung.
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