Als Herr Wille 2001 übersiedelte, meldete er sein TV-Gerät an der neuen Adresse an und vergaß, es am alten Wohnort abzumelden. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
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Herr Wille zahlte die Rundfunkgebühr über Jahre hinweg doppelt. Als er die seit 2001 zu viel bezahlte Gebühr zurückforderte, lehnte die GIS ab: Aufgrund von Verjährung sei eine Rückerstattung nur für die letzten drei Jahre möglich. - Wir stellten klar, dass nun laut Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs bei einem Antrag auf Rückzahlung zu Unrecht bezahlter Rundfunkgebühren keine Verjährung mehr geltend gemacht werden kann.
Unser Argument überzeugte: Die GIS sicherte uns zu, Herrn Wille die seit 2001 zu viel bezahlten Gebühren zu retournieren.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
- Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum.
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