Als Herr Wille 2001 übersiedelte, meldete er sein TV-Gerät an der neuen Adresse an und vergaß, es am alten Wohnort abzumelden. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Herr Wille zahlte die Rundfunkgebühr über Jahre hinweg doppelt. Als er die seit 2001 zu viel bezahlte Gebühr zurückforderte, lehnte die GIS ab: Aufgrund von Verjährung sei eine Rückerstattung nur für die letzten drei Jahre möglich. - Wir stellten klar, dass nun laut Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs bei einem Antrag auf Rückzahlung zu Unrecht bezahlter Rundfunkgebühren keine Verjährung mehr geltend gemacht werden kann.
Unser Argument überzeugte: Die GIS sicherte uns zu, Herrn Wille die seit 2001 zu viel bezahlten Gebühren zu retournieren.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
- Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum.
- Und hier finden Sie alle Artikel aus "Ein Fall für Konsument" auf konsument.at