Ich war bei einem Gebrauchtwagenhändler und habe erstaunt zur Kenntnis genommen, dass er keine Gewährleistung gibt. Er begründet dies mit den günstigen Preisen. Ist das überhaupt zulässig? In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Karin Baronyai.
Dr. Karin Baronyai |
Nur bei Geschäften zwischen zwei Privatpersonen kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Ein Händler hingegen ist von Gesetzes wegen zur Gewährleistung gegenüber einem privaten Käufer verpflichtet. Er darf sie lediglich von zwei Jahren auf ein Jahr einschränken, weil es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug handelt. Diese Einschränkung der Gewährleistung auf ein Jahr muss aber ausdrücklich vereinbart werden.
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