Was kann man alles von der Steuer absetzen? Die Autoren des KONSUMENT-Buches "Steuern sparen" beantworten Leseranfragen.
Ich bin AHS-Lehrer und arbeite viel zu Hause. Kann ich meinen Arbeitsplatz steuerlich geltend machen?
Ein Arbeitszimmer ist nur dann steuerlich absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Für die Berufsgruppen der Lehrer, Richter, Politiker und Vertreter wurde dies bereits als nicht zutreffend entschieden.
Beruflich genutzte Gegenstände wie Schreibtisch und Bücherschrank außerhalb eines (anerkannten) Arbeitszimmers können Sie ebenfalls nicht geltend machen. Beruflich genutzte Arbeitsmittel wie PC inklusive Computertisch, Drucker und Faxgerät hingegen werden als Werbungskosten anerkannt.
Sie müssen sich jedoch eine private Nutzung abziehen lassen, die zumeist mit 40 Prozent angenommen wird. Bei Anschaffungen über 400 Euro ist der Kaufpreis auch auf die Nutzungsjahre zu verteilen.
Das Begräbnis unseres Vaters hat insgesamt 6.000 Euro gekostet. Welche Möglichkeiten gibt es, von der Finanz etwas refundiert zu bekommen?
Begräbniskosten werden steuerlich nur dann anerkannt, wenn sie nicht durch das Nachlassvermögen gedeckt sind. Auch wenn vom Verstorbenen kurz vor dem Tod Liegenschaften mit einem Wert über den Begräbniskosten übertragen wurden, beteiligt sich der Fiskus nicht an den Kosten. Sonst gelten Höchstbeträge von 4.000 Euro für das Begräbnis inkl. Kränze und Leichenschmaus sowie weitere 4.000 Euro für ein einfaches Grabmal. Exhumierungs- und Überführungskosten werden zusätzlich anerkannt.
Tipp: Im Jahr des Ablebens hat die verstorbene Person üblicherweise zu hohe Steuern bezahlt, da Pension oder Arbeitseinkommen nicht über das ganze Jahr bezogen wurden. Die zu viel gezahlten Steuern können sich die Erben auf dem Wege eines Jahresausgleichs erstatten lassen.