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Steuern absetzen - Steuertipps

Was kann man alles von der Steuer absetzen? Die Autoren des KONSUMENT-Buches "Steuern sparen" beantworten Leseranfragen.

Ich bin AHS-Lehrer und arbeite viel zu Hause. Kann ich meinen Arbeitsplatz steuerlich geltend machen?

Ein Arbeitszimmer ist nur dann steuerlich absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Für die Berufsgruppen der Lehrer, Richter, Politiker und Vertreter wurde dies bereits als nicht zutreffend entschieden. ­

Beruflich genutzte Gegenstände wie Schreibtisch und Bücherschrank außerhalb eines (anerkannten) Arbeitszimmers können Sie ebenfalls nicht geltend machen. Beruflich genutzte Arbeitsmittel wie PC inklusive Computertisch, Drucker und Faxgerät hin­gegen werden als Werbungskosten anerkannt.

Sie müssen sich jedoch eine private Nutzung abziehen lassen, die zumeist mit 40 Prozent angenommen wird. Bei Anschaffungen über 400 Euro ist der Kaufpreis auch auf die Nutzungsjahre zu verteilen.

Das Begräbnis unseres Vaters hat ins­gesamt 6.000 Euro gekostet. Welche Möglichkeiten gibt es, von der Finanz ­etwas refundiert zu bekommen?

Begräbniskosten werden steuerlich nur dann anerkannt, wenn sie nicht durch das Nachlassvermögen gedeckt sind. Auch wenn vom Verstorbenen kurz vor dem Tod Liegenschaften mit einem Wert über den Begräbniskosten übertragen wurden, beteiligt sich der Fiskus nicht an den Kosten. Sonst gelten Höchst­beträge von 4.000 Euro für das Begräbnis ­inkl. Kränze und Leichenschmaus sowie weitere 4.000 Euro für ein einfaches Grabmal. Exhumierungs- und Über­füh­­rungs­kosten werden zusätzlich anerkannt.

Tipp: Im Jahr des Ablebens hat die verstor­bene Person üblicherweise zu hohe Steuern bezahlt, da Pension oder Arbeitseinkommen nicht über das ganze Jahr bezogen wurden. Die zu viel gezahlten Steuern können sich die Erben auf dem Wege eines Jahresausgleichs erstatten lassen.

Vermietung, Kinderbetreuung

Ich habe aus der Vermietung einer kleinen Garçonnière neuerdings Einnahmen von 450 Euro monatlich. Wie ist das steuerlich zu behandeln?

Ihre Mieteinnahmen in Höhe von 5.400 Euro im Jahr sind zu versteuern. Sie müssen daher eine Einkommensteuererklärung mit dem Formular E1 abgeben und zusätzlich das Formular E1b für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Ihre Einkünfte mindern sich um Kosten, die Ihnen in Verbindung mit den Einkünften entstehen (z.B. Hausverwaltung, Reparaturen etc.).

Auch sollten Sie die Abschreibung auf den Kaufpreis der Garçonnière nicht vergessen. Bei einem Kauf sind dies jährlich 1,5 Prozent des Gebäudeanteils am Kaufpreis, d.h. von 80 Prozent des Erwerbspreises inkl. Erwerbsnebenkosten wie Notar, Grundbucheintragungsgebühr etc.

Auch Zinsen auf einen Wohnkredit für die Garçonnière können Sie steuerlich nutzen. Wenn Ihre Kosten höher sind als die Einnahmen, müssen Sie beachten, dass Sie innerhalb von 22 Jahren einen steuerlichen Totalgewinn erzielen. Andernfalls spricht das ­Finanzamt von Liebhaberei und würde Ihnen rückwirkend die Anrechnung der Verluste aberkennen.

Wie ist das mit den Kosten der Kinderbetreuung? Was kann ich davon wie steuerlich geltend machen?

Kosten für eine Kinderbetreuung können als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden. Das gilt jedoch nur bis zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem das Kind 10 Jahre alt wird (bei behinderten Kindern 16 Jahre). Es muss Ihnen für mindestens 6 Monate im Jahr der Kinderabsetzbetrag zugestanden haben, auch sind die absetzbaren Kosten auf 2.300 Euro im Jahr beschränkt.

Anerkannt wird nur die Betreuung in privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie die Betreuung durch pädagogisch qualifizierte Personen. Fragen Sie vorher bei der Betreuungseinrichtung/der Betreuung nach, ob eine steuerliche ­Abzugsfähigkeit gegeben ist. Auch sollten in der Rechnung die Kosten nach abzugs­fähigen und nicht abzugsfähigen Kosten ­getrennt aufgelistet sein.

Nicht anerkannt werden u.a. Nachhilfeunterricht, das Schulgeld bei Privatschulen, Vermittlungskosten für Betreuungspersonen, die Fahrtkosten zur Betreuung und die Betreuung durch eine im Haushalt lebende Person.

Seminare, Spenden

Kann ich die Kosten für ein Rhetorik­seminar von der Steuer absetzen?

Sie können Fortbildungskosten für den von Ihnen ausgeübten Beruf steuerlich geltend machen. In den meisten Berufen ist gute Rhetorik wichtig für die Verständigung mit Kunden etc. und sollte daher zumeist zu den absetzbaren Werbekosten zählen. Nur wenn die Summe aller Werbungskosten höher als die jedem zustehende jährliche Werbungskostenpauschale von 132 Euro ist, vermindert der übersteigende Betrag das zu versteuernde Einkommen.

Welche Spenden sind von der Steuer ­begünstigt?

Es sind maximal 10 Prozent der Einkünfte des aktuellen Jahres als Spenden abzugsfähig. Es werden Spenden

  • an humanitäre Einrichtungen,
  • für bestimmte Lehr- und Forschungsinstitutionen,
  • an Dachverbände zur Förderung des Behindertensports
  • für Umwelt-, Natur- und Artenschutz­organisationen,
  • an behördlich genehmigte Tierheime sowie
  • an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände

steuerlich anerkannt. Mehr Infos: https://service.bmf.gv.at/Service/allg/spenden/show_mast.asp.

Unser Sohn studiert demnächst ein Jahr in Paris. Gibt es für die damit verbundenen Extraausgaben eine steuerliche Förderung?

Leider nein, hier fehlt es an der Zwangs­läufigkeit der Ausgaben.

Kuraufenthalt, Pflegekosten

Ich bin Pensionist und hatte bei meinem heurigen Kuraufenthalt einen Selbstbehalt zu leisten. Habe ich eine Möglichkeit, diesen Selbstbehalt im Lohnsteuerausgleich geltend zu machen?

Kurkosten werden nur in Verbindung mit ­einer Krankheit, d.h. aus medizinischen Gründen, anerkannt. Dies sollten Sie durch eine ärztliche Bescheinigung oder den (teilweisen) Kostenersatz durch einen Sozialversicherungsträger nachweisen. Je Tag müssen Sie eine anteilige Haushaltsersparnis von 6,54 Euro in Abzug bringen.

Meine Eltern benötigen seit Kurzem 24-Stunden-Pflege. Sind die Kosten dafür absetzungsfähig?

Pflege- und Betreuungskosten aufgrund einer Krankheit werden steuerlich als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Da rein altersbedingte Pflegekosten nicht anerkannt werden, sollten Sie sich die Ursache der Krankheit durch einen Arzt bestätigen lassen oder durch den Bezug von Pflegegeld belegen.

Von den Kosten für die 24-Stunden-Pflege sind Kostenzuschüsse von öffentlichen Stellen wie das Pflegegeld abzuziehen, d. h. nur die von Ihren Eltern selbst getragenen Kosten mindern deren Einkünfte aus Pensionen.

Bei einer krankheitsbedingten Pflege handelt es sich um außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt. D.h., hier kommt es noch zu einem einkommensabhängigen Selbstbehalt zwischen 6 und 12 Prozent der Netto-Pen­sion, die nicht steuerlich geltend gemacht werden können. Dieser Selbstbehalt entfällt jedoch, wenn eine Behinderung vorliegt. Auch hier sollte ein Arzt um Bestätigung ersucht werden, wenn dies nicht bereits aus anderen Unterlagen hervorgeht.

Zahnspangen, Mundhygiene

Wir haben für die Zahnspange unserer Tochter insgesamt 3.800 Euro bezahlt. Sind diese Kosten steuerlich absetzbar?

Ja, die Berechnung dafür ist aber nicht ganz einfach. Kosten für Krankheiten und auch sogenannte Heilbehelfe wie Zahnspangen zählen zu den außergewöhnlichen Belas­tungen mit Selbstbehalt. Der Selbstbehalt ist ein Prozentsatz von Ihrem Jahreseinkommen (Bruttolohn inkl. 13. und 14. Gehalt) + ­steuerfreie Bezüge – Werbungskosten (inkl. Sozialversicherung) – Sonderausgaben – (andere) außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt.

Der prozentuelle Selbstbehalt, also das, was Sie nicht steuerlich geltend machen können, beträgt bei einem Bruttoeinkommen bis 7.300 Euro sechs Prozent, bei 7.301 bis 14.600 Euro acht Prozent, bei 14.601 bis 36.400 Euro zehn Prozent, darüber hinaus zwölf Prozent.

Dieser Selbstbehalt verringert sich um 1 Prozent, wenn Ihnen der Alleinverdiener- oder Alleinerzieher­absetzbetrag zusteht, und zusätzlich um 1 Prozent für jedes Kind, für das Sie min­destens 6 Monate im Jahr den Kinder- oder den Unterhaltsabsetzbetrag erhalten.

Tipp: Das Finanzamt berechnet den Selbst­behalt pro Kalenderjahr. Wenn Sie es sich leis­ten können, sollten Sie daher alle Behand­lungen (eigene und jene der Kinder) in einem Kalenderjahr bezahlen. Auf diese Weise ­steigen Ihre Kosten eher über die Selbst­behaltsgrenze – nur dann lassen sich die Behandlungskosten steuermindernd absetzen.

Ich bezahle für eine Mundhygiene­behandlung jeweils 110 Euro. Gibt es da einen Zuschuss von der Finanz?

Nein, Maßnahmen zur Vorsorge und zur ­Ästhetik können Sie nicht steuerlich absetzen. Das Finanzamt betrachtet z.B. auch die Mundhygiene als eine solche.

Buchtipp: "Steuern sparen"

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Aus dem Inhalt

  • Steuererklärung leicht gemacht
  • Sonderausgaben und Werbungskosten
  • Außergewöhnliche Belastungen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Kapitalerträge und sonstige Einkommen
  • Mit Musterbriefen und ausführlichen Anleitungen

228 Seiten, 16,90 € + Versand

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