Bis zum Jahresende können Sie noch eine Arbeitnehmerveranlagung rückwirkend bis 2009 durchführen. In den meisten Fällen gibt es Geld vom Fiskus zurück.
Die Arbeitnehmerveranlagung (nur für Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit) können Sie für die letzten fünf Jahre rückwirkend erstellen. Zumeist gibt es auch ohne hohe reale Werbungskosten Geld von Staat zurück: z.B. für
- Kirchenbeiträge
- Betriebsratsumlage
- Gewerkschaftsbeiträge
- das Pendlerpauschale
- den Pendlerzuschlag oder
- den Pendlereuro.
Anrechenbar sind u.a. auch
- pauschalierte Werbungskosten
- Pauschalen für Behinderte
- Pauschale für Diätessen
- Sonderausgaben wie Prämien zu Personenversicherungen und
- Begünstigungen für Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen.
Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag
Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung können Sie auch den Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag, den Kinderfreibetrag, den Unterhaltsabsetzbetrag, den Kinderzuschlag, den Mehrkindzuschlag, die Negativsteuer, erhöhte Familienbeihilfe und Rückerstattung der KESt beantragen (mehr dazu in unserem Buch „100 Steuertipps" - Auslieferung ab 23.12.2014).