Reisepreis: Rückzahlung - Ungültige Flugtickets
Ein 70-jähriger Konsument hatte eine Pauschalreise gebucht. Am Abflugtag erfuhr er aber, dass die Flugtickets ungültig waren.
Ein 70-jähriger Konsument hatte eine Pauschalreise gebucht. Am Abflugtag erfuhr er aber, dass die Flugtickets ungültig waren.
In dem Handbuch "FAIRreisen" gibt Autor Frank Herrmann eine Menge Tipps für nachhaltiges Reisen.
"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben. - Hier: Rimowa GmbH sandte kostenlos zwei neue Zahlenschlösser zu.
"Ein Fall für KONSUMENT": Erst den Hinflug verschoben, dann das Rückflüg-Ticket annuliert und zuletzt die Entschädigung verweigert. Turkish Airlines muteten ihren Kunden ziemlich viel zu.
"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben. - Hier: Herburger Reisen berechnete weder Storno- noch Bearbeitungsgebühren.
Dass Fluggepäck nicht ankommt, kann viele Gründe haben. - Unser monatlicher Cartoon, diesmal von Robert Scheifler.
Maturareiseveranstalter werben immer noch an Schulen für ihre Produkte, obwohl dies verboten ist. Wir haben nun zwei Anbieter geklagt.
"Ein Fall für KONSUMENT": Die AUA annulierte den Flug von Mailand nach Wien und ignorierte zunächst die Aufforderung zu Schadenersatz.
"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben. - Hier: Samsonite sandte kostenlos neue Ersatzteile zu.
Ein Geburtstagsgutschein, der den Preis erhöht, hat eindeutig seinen Zweck verfehlt.
Kunde König: Wie uns die Natur zum Urlaub am Kunstschnee zwingt.
Restwerte verfallen, Stückelung nicht möglich: Zwei Gerichtsurteile bestätigen, dass Klauseln zu Flug-Gutscheinen von AUA und Airberlin gesetzwidrig sind.
"Ein Fall für KONSUMENT": Dass man im Urlaub mitunter zuviel bezahlt, weiß man. Aber für Schmuck gleich 1400 Euro zuviel verlangen, ist ziemlich kühn.
Bei Fernreisen sollte man sich frühzeitig um den notwendigen Impfschutz kümmern. Viele tödlich verlaufende Krankheiten lassen sich mit einer Impfung wirksam verhindern.
"Ein Fall für KONSUMENT": Kundin kann Hinflug nicht antreten, die AUA verweigert Rückflug und Flugkosten-Rückerstattung - obwohl der Oberste Gerichtshof das verboten hatte.
Lohnt sich das Sammeln von Bonusmeilen? Ein Vergleich spricht eher dagegen. Wir raten: Rechnen Sie nach, bevor Sie einen Gratisflug beanspruchen.
Bis 29.01.2016 können sich Betroffene an die Europäische Reiseversicherung als Abwickler wenden, um einen eventuellen Ersatzanspruch geltend zu machen.
Es wird immer enger im Flugzeug, zumindest in der Economy Class. Zuletzt verkündete die AUA, in 23 Flugzeugen eine zusätzliche Sitzreihe einzubauen.
Frühstückseier in Luxus-Wellnesshotels stammen laut Relax-Guide-Test zur Hälfte aus Boden- wenn nicht gar aus Käfighaltung.
"Ein Fall für KONSUMENT": Ein Paar hatte über airberlinholidays.com eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht. Reiseveranstalter war Holidays.ch AG. Das Zimmer war kalt, fast noch eine Baustelle.
TUIfly.com bietet auf momondo.de günstige Flüge. Billig buchen konnte sie unser Leser aber nicht - ein Erfahrungsbericht.
"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben. - Hier: Eurotours stornierte einer Kundin ohne Stronoversicherung kostenlos ihren gebuchten Urlaub.
"Ein Fall für KONSUMENT": Ein Air-Berlin-Flug in den Süden verspätete sich. Durch unsere Intervention zahlte das Unternehmen den Kunden 800 Euro.
Das Hotelportal Booking.com weiß viel über seine Nutzer und umwirbt sie mit Penetranz. Die Auswahl der Buchungsvorschläge erfolgt nicht gerade uneigennützig.
Ob Überbuchung, verspäteter Abflug, Annullierung eines
Fluges oder verloren gegangenes Gepäck. Sie haben als Flugpassagier Rechte und
müssen sich nicht alles gefallen lassen.
"Ein Fall für KONSUMENT": Erst bestätigte Palmers den Freiflug; kurz vor der Abreise war er nicht mehr verfügbar.
Hotel überbucht? Probleme beim Flug? Felsstrand statt Sandstrand? Die wichtigsten Tipps für Pauschalreisende und wie man bei Reklamationen am besten vorgeht.
Singapore Airlines und Emirates sind im Urteil der Leserinnen und Leser eines britischen Konsumentenmagazins die besten Airlines in der Kategorie Langstreckenflüge. Lesen Sie
"Ich habe online zum Preis von 30 Euro einen Hotelaufenthalt gebucht und eine Bestätigung erhalten. Jetzt schreibt der Reiseveranstalter, dass ich stornieren oder einen höheren Preis zahlen müsse. Stimmt das?"
Obwohl Griechenland nicht aus den Schlagzeilen kommt, machen viele dort Urlaub. So bereiten Sie sich auf eine Griechenlandreise vor.
"Vorsicht Falle": Wer online eine Reiseversicherung abschließen möchte, sollte die Vertragsbedingungen unter die Lupe nehmen.
"Wir reisen heuer in den Oman. Ich habe festgestellt, dass es dort keine Vertretung Österreichs gibt. An wen kann ich mich wenden, wenn ich als österreichischer Staatsbürger Hilfe benötige?"
Trotz klarer rechtlicher Vorgaben gibt es bei Online-Flugbuchungen nach wie vor eine Menge an Stolpersteinen und Gebührenfallen.
Immer mehr Menschen möchten in ihrem Urlaub Rücksicht auf Mensch und Natur nehmen – die Tourismusbranche stellt sich zunehmend auf diese Wünsche ein.
Wie bezahlt man am besten im Urlaub? Es gibt kein gutes oder schlechtes Zahlungsmittel – es zählt die individuell abgestimmte Mischung aus Bargeld, Karten und Reiseschecks.
"Zwei Monate nach Buchung einer Fernreise hat uns das Reisebüro mitgeteilt, dass der Reisepreis aufgrund einer Wechselkursänderung um 220 Euro pro Person erhöht wird. Ist das rechtlich gedeckt?"
Die Werbeversprechen vom günstigsten Preis werden von Flugportalen in der Praxis nicht immer gehalten. Viele Buchungs-Webseiten verrechnen am Ende des Buchungsvorgangs eine "Service Fee". Wir helfen bei der Rückerstattung.
"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um die finnische Flugbuchungsplattform Seat24 deren AGB-Versprechen und tatsächliche Kundenbehandlung extrem auseinanderklaffen.
"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben. - Hier: Air Berlin erstattete den vollen Flugpreis zurück, obwohl kein Anspruch auf eine Stornobuchung vorhanden war.
"Ein Fall für KONSUMENT": Die AUA hatte einen Flug überbucht. Nach unserer Intervention erhielt ein Kunde, der nicht mitfliegen konnte eine korrekte Entschädigung.
Bei Reisebuchungen im Internet lauern viele versteckte Fallen. Das Europäische Verbraucherzentrum gibt Tipps und hilft im Notfall weiter.
Bei Reisebuchungen im Internet lauern viele versteckte Fallen. Dies zeigen auch die Beschwerdefälle, die Woche für Woche beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich eingehen. Betroffen sind nahezu immer Internetreisebüros.
Familie Berger machte einen Kurzurlaub in Berlin. Der abendliche Rückflug wurde storniert, zusätzliche Ausgaben entstanden. Wir konnten helfen. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
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