Zum Inhalt

Air Berlin: Flugverspätung - Ausgleichzahlung

Ein Air-Berlin-Flug in den Süden verspätete sich. Durch unsere Intervention zahlte das Unternehmen den Kunden 800 Euro. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.

Der Fall wurde für den Konsumenten positiv erledigt

Unmittelbar vor dem Start des Air-Berlin-Fluges Wien–Madrid meldete der Kapitän ein Problem mit einer Sauerstoffmaske, dessen Behebung letztlich eine eineinhalbstündige Abflugverspätung nach sich zog. Frau und Herr Berger verpassten in der Folge ihren Anschlussflug nach Sta. Cruz (Kanaren). Sie wurden in einem Madrider Hotel untergebracht, ihr Flug wurde auf den nächsten Tag umgebucht.

Fluggastrechte-Verordnung

Als Frau Berger von Air Berlin nach der Fluggastrechte-Verordnung pro Person 400 € Ausgleichszahlung forderte, wurde ihr lediglich ein Gutschein über insgesamt 250 € angeboten. Auf Intervention
der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) zahlte Air Berlin doch noch die geforderten 800 €.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang