Ein Air-Berlin-Flug in den Süden verspätete sich. Durch unsere Intervention zahlte das Unternehmen den Kunden 800 Euro. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Unmittelbar vor dem Start des Air-Berlin-Fluges Wien–Madrid meldete der Kapitän ein Problem mit einer Sauerstoffmaske, dessen Behebung letztlich eine eineinhalbstündige Abflugverspätung nach sich zog. Frau und Herr Berger verpassten in der Folge ihren Anschlussflug nach Sta. Cruz (Kanaren). Sie wurden in einem Madrider Hotel untergebracht, ihr Flug wurde auf den nächsten Tag umgebucht.
Fluggastrechte-Verordnung
Als Frau Berger von Air Berlin nach der Fluggastrechte-Verordnung pro Person 400 € Ausgleichszahlung forderte, wurde ihr lediglich ein Gutschein über insgesamt 250 € angeboten. Auf Intervention
der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) zahlte Air Berlin doch noch die geforderten 800 €.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
- Lesen Sie auch: Air Berlin: Flug gestrichen - Technische Probleme und Fluggastrechte - Zum In-die-Luft-Gehen
- Bei ähnlichen Problemen wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum.
- Hier finden Sie alle Artikel aus "Ein Fall für Konsument" auf konsument.at