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Reisepreis: Irrtum des Veranstalters - Vertragsanfechtung und neues Angebot

"Ich habe online zum Preis von 30 Euro einen Hotelaufenthalt gebucht und eine Reservierungsbestätigung erhalten. Einen Monat später schrieb mir der Reiseveranstalter, dass es sich um einen Irrtum handle und ich entweder stornieren oder den korrekten Preis von 360 Euro zahlen müsse. Muss ich das akzeptieren?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Maria Ecker.

Maria Ecker (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Mag. Maria
Ecker

Fehler des Reiseveranstalters

In diesem Fall kann man tatsächlich von einem Irrtum des Unternehmens ausgehen. Dieses kann einen Vertrag anfechten, wenn der Irrtum dem anderen Vertragspartner aufgrund der Umstände (hier der extrem niedrige Preis) auffallen hätte müssen.

Das Unternehmen kann aber nicht unter Setzung einer Frist zur Stornierung auffordern und nach Ablauf automatisch einen höheren Reisepreis in Rechnung stellen. Es kann lediglich ein neues Angebot auf Abschluss eines Vertrages über den Betrag von 360 Euro machen, welches von Ihnen dann erst angenommen werden müsste.


Hier finden Sie mehr unserer Tipps nonstop.

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