Ob Überbuchung, verspäteter Abflug, Annullierung eines Fluges oder verloren gegangenes Gepäck. Sie haben als Flugpassagier Rechte und müssen sich nicht alles gefallen lassen.
Wann gilt die EU-Fluggastrechte-Verordnung?
Die Fluggastrechte-Verordnung enthält Regelungen für Linien- und Charterflüge. Sie findet Anwendung, wenn Sie von einem EU-Flughafen starten oder wenn Sie von einem Flughafen außerhalb der EU starten, das Ziel aber innerhalb der EU liegt und Sie mit einer EU-Fluggesellschaft reisen.
Was gilt bei Überbuchung?
Der Hauptgrund für die Nichtbeförderung von Passagieren sind Überbuchungen, das heißt, es wurden mehr Tickets verkauft als Sitzplätze verfügbar sind. Hier muss die Fluggesellschaft zunächst Freiwillige suchen, die auf ihre Plätze verzichten. Sie haben dabei normalerweise die Wahl zwischen der Erstattung des Ticketpreises und einer alternativen Beförderung zum Zielort.
Was gibt es an Entschädigung?
Überlassen Sie Ihren Platz nicht freiwillig, können aber trotzdem nicht an Bord, dann muss die Fluggesellschaft Sie zusätzlich entschädigen:
• 250 € bei Flügen unter 1.500 km,
• 400 € bei längeren Flügen innerhalb der EU sowie bei anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km,
• 600 € bei Flügen über 3.500 km außerhalb der EU.
Diese Entschädigung kann sich halbieren, wenn sich Ihre Reise – je nach genannter Entfernung – um nicht mehr als zwei, drei bzw. vier Stunden verzögert.