Ein 70-jähriger Konsument hatte eine Pauschalrerise nach Ecuador/Galapagos-Inseln gebucht. Am Abflugtag erfuhr er beim Einchecken am Flughafen, dass die an ihn übermittelten Flugtickets ungültig waren. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied zugunsten des Konsumenten, der eine vom Reiseveranstalter angebotene Umbuchung mangels Vertrauen abgelehnt und die Rückzahlung des Reisepreises verlangt hatte.
Reisepreis: Rückzahlung - Ungültige Flugtickets