Frau und Herr Hofer hatten über airberlinholidays.com eine einwöchige Pauschalreise (Flug, 4-Stern-Hotel und Mietwagen) nach Mallorca gebucht. Reiseveranstalter war die Schweizer Holidays.ch AG. Das Zimmer war eine kalte Baustelle. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Im Februar starteten Frau und Herr Hofer wie geplant in den Urlaub. Doch als sie in ihrem Quartier, dem Hotel Paguera Park, ankamen, erwartete sie eine herbe Enttäuschung: Das Hotel entsprach nicht dem erwarteten Standard. Im Zimmer war es obendrein mit nur 10 bis 15 Grad viel zu kalt, aus der Klimaanlage drang lediglich eine lauwarme Brise und das Badezimmer war überhaupt nicht beheizbar. Das Zimmer war offensichtlich frisch renoviert und roch, wie es eben auf einer vor Kurzem beendeten Baustelle riecht.
Reiseleiterin sorgt für Ersatz
Herr Hofer kontaktierte die örtliche Reiseleiterin. Sie kam wenig später und versprach, sich um ein Ersatzzimmer in einem anderen Hotel zu kümmern. Vorläufig mussten Herr und Frau Hofer aber im Hotel Paguera Park bleiben. Sie verbrachten die Nacht dick angezogen im Bett. Und vom Duschen konnten sie bei dieser Raumtemperatur auch nur träumen. Am nächsten Tag zogen sie gegen Aufzahlung von 252 € in ein anderes 4-Stern-Hotel um. Dort passte dann alles.
Mit Gutschein abgespeist
Wieder zu Hause, reklamierten Frau und Herr Hofer bei Airberlin holidays und forderten die 252 € zurück, die sie für das Ersatzzimmer aufgezahlt hatten. Nachdem sie etliche Male urgiert hatten, wurde ihnen vom Reiseveranstalter Holidays.ch „in Kulanz“ ein Reisegutschein über 125 € angeboten. So wollten sich die beiden nun wirklich nicht abspeisen lassen und wandten sich an uns.
Gewährleistung für Mangel
Entsprechen bei einer Pauschalreise die erbrachten Leistungen nicht den gebuchten, hat der Reiseveranstalter für diese Mängel einzustehen. Wir wiesen Veranstalter Holidays.ch schriftlich auf seine Gewährleistungspflicht hin: Der Aufpreis für das Ersatzzimmer war demnach zu Unrecht eingefordert worden. Darüber hinaus hatte Familie Hofer Anspruch auf Preisminderung wegen des mit Reklamieren und Umziehen verlorenen Urlaubstags. Wir forderten von Holidays.ch die Rückzahlung der 252 € an Familie Hofer und einen Lösungsvorschlag hinsichtlich Preisminderung.
"Heruntergekühlt aber nicht unbewohnbar"
Das zugewiesene Zimmer im Hotel Paguera Park sei heruntergekühlt, aber nicht unbewohnbar, ein Umzug in eine andere Hotelanlage daher nicht angezeigt gewesen, ließ uns Holidays.ch per Anwalt ausrichten. Dennoch werde man die Aufpreiszahlung für das Alternativhotel übernehmen und Familie Hofer die 252 € überweisen. Familie Hofer erhielt zusätzlich noch einen Reisegutschein.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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