Die AUA hatte einen Flug überbucht. Nach unserer Intervention erhielt ein Kunde, der nicht mitfliegen konnte eine korrekte Entschädigung. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Herr Fries hatte 2005 zwei Tickets für den AUA-Flug Wien–Tirana gebucht. Weil der Flug überbucht war, trat Familie Fries freiwillig zurück, flog am nächsten Tag nach Tirana und erhielt von AUA 375 € Ausgleichsleistung pro Person in Form von Gutschriften. Eine Gutschrift wurde wenig später eingelöst. Als Herr Fries 2012 den zweiten Gutschein verwenden wollte, hieß es, er sei nicht mehr gültig.
Zweiter Gutschein "nicht mehr gültig"
Wir wiesen AUA darauf hin, dass Herr Fries 2005 Anspruch auf eine Bar-Kompensation gehabt hätte, aber mit der Gutschrift einverstanden gewesen war. AUA bot Herrn Fries daraufhin wahlweise 125 € Bar-Kompensation bzw. einen neuen, 5 Jahre gültigen 375-€-Reisegutschein an.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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