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Haindl Reisen & Co GmbH - In Insolvenz

Bis 29.01.2016 können sich Betroffene an die Europäische Reiseversicherung als Abwickler wenden, um einen eventuellen Ersatzanspruch geltend zu machen.

Anfang Dezember wurde über den Reiseveranstalter Haindl Reisen der Konkursantrag gestellt. Zuständig für die Abwicklung der Insolvenz ist die Europäische Reiseversicherung AG. Dort liegt gemäß Reisebüroversicherungsverordnung (RSV) auch eine Bankgarantie zur Befriedigung von Kundenforderungen auf.

Gemäß der RSV gelten

  • bereits entrichtete Zahlungen, soweit die (Pauschal) Reiseleistungen gänzlich oder teilweise infolge Insolvenz des Veranstalters nicht erbracht wurden und
  • notwendige Aufwendungen für die Rückreise, die infolge der Insolvenz des Veranstalters entstanden sind

für die von Haindl Reisen veranstalteten Pauschalreisen als versichert.
 
Nicht unter diese Absicherung fallen u.a.:

  • Von Haindl Reisen vermittelte Reisen anderer Reiseveranstalter,
  • Fly only (nur Flug) Buchungen,
  • nur Hotelbuchungen,
  • Flughafentaxen,
  • Buchungsgebühren,
  • Sicherheitsgebühren,
  • Versicherungsprämien,
  • Visagebühren,
  • Schadenersatzforderungen,
  • von Ihnen geltend gemachte Rechtsanwaltskosten sowie
  • Forderungen von abgesagten Reisen, wenn diese vor Insolvenzeintritt stattfinden hätten sollen.

Ersatzansprüche geltend machen

Die Europäischen Reiseversicherung prüft die Ansprüche der Reisenden und nimmt gegebenenfalls Vorkehrungen für die Rückreise vor. Die gesetzliche Einreichfrist für Forderungen beträgt 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz und endet daher am 29.01.2016. Nach Ablauf dieser Einreichfrist, wird mit den berechtigten Rückzahlungen entsprechend der Reisebürosicherungsverordnung begonnen.

Sie sind von der Insolvenz der Haindl Reisen & Co GmbH betroffen?

Die Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) bietet in Zusammenarbeit mit der Europäischen Reiseversicherung Hilfe an. Zur Forderungsanmeldung müssen Sie dieses PDF-Download - Formblatt zur Forderungsanmeldung ausgefüllt und mit den angeführten notwendigen Unterlagen bis 29.01.2016 per Mail, Fax oder postalisch an die Europäische Reiseversicherung AG senden.
 
Europäische Reiseversicherung AG
Kratochwjlestraße 4
1220 Wien
Mail: rsv@europaeische.at
Fax: 01 / 319 93 67 - 900

Forderungen im Konkursverfahren anmelden

Weitergehende Forderungen (z.B. Schadenersatzforderungen, Reisepreisminderungsansprüche) können nur im Konkursverfahren (HG Wien, Aktenzeichen 38 S 159/15g, Anmeldefrist ist bis 12.01.2016) angemeldet werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Anmeldung im Konkursverfahren 22 Euro kostet und die Quote (prozentualer Anteil, den die Gläubiger erhalten) noch nicht bekannt ist. Erfahrungsgemäß ist die Quote im Konkursfall eines Reiseveranstalters relativ gering. (Bei einer Forderung von € 200,- würde man zum Beispiel bei einer erzielbaren Quote von 5 % lediglich € 10,00 erhalten).

Noch Fragen? Unsere Beratung informiert!

Betroffene können sich bei Fragen auch gerne an dasBeratung: anrufen, schreiben, hingehen wenden.

VKI-Beratungszentrum
Mariahilferstraße 81
1060 Wien
Tel: 01/588 77 – 0

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