Zum Inhalt

Reisepreiserhöhung - Rechtliche Aspekte

"Zwei Monate nach Buchung einer Fernreise hat uns das Reisebüro mitgeteilt, dass der Reisepreis aufgrund einer Wechselkursänderung um 220 Euro pro Person erhöht wird. Das macht den Frühbucherrabatt fast zunichte. Ist das rechtlich überhaupt gedeckt?" – In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Dr. Karin Baronyai.

Karin Baronyai (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Dr. Karin
Baronyai

Grundsätzlich darf der Preis lediglich in den letzten 20 Tagen vor Reiseantritt nicht geändert werden. In der Zeit davor dürfen Kostensteigerungen aufgrund des Kerosinpreises, von Abgabenerhöhungen oder Wechselkursänderungen an die Endkunden weitergegeben werden.

Kostenloser Rücktritt bei mehr als 10% Erhöhung

Dies geschieht nicht seitens des Reisebüros, sondern seitens des Veranstalters. In dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) müssen jedoch genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises enthalten sein. Bei einer Erhöhung um mehr als 10 Prozent des Reisepreises ist ein kostenloser Rücktritt zu gewähren.


Hier finden Sie mehr unserer Tipps nonstop.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Flugumbuchung - Anspruch auf Ausgleichsleistung?

"Mein Flug Paris–Wien wurde von der Airline auf einen späteren Flug mit anderer Flugnummer umgebucht und ich kam viereinhalb Stunden verspätet an. Bei Flugverspätungen von über drei Stunden hat man ja Anrecht auf eine Entschädigung. Was aber, wenn die Airline mich auf einen späteren Flug umbucht? Gilt das auch als entschädigungswürdige Verspätung?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Lukas Eschlböck.

Bestätigte Flüge - Findet der Flug statt?

"Wir haben über eine Vermittlungsplattform Flüge gebucht. Wir haben bemerkt, dass es diese Flüge gar nicht mehr gibt, sie aber weiter angeboten werden. Der Flug geht in ein Gebiet mit Reisewarnung. Was sollen wir tun?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Andreas Herrmann.

Reiseversicherung mit Kreditkarte - Leistungsunterschiede

Reiseversicherung mit Kreditkarte - Leistungsunterschiede

"Ich habe mit meiner Mastercard GoldPlus eine Pauschalreise angezahlt. Vom Reisebüro wurde mir der Abschluss eines 'Komplett-Schutz Standard' durch die Europäische Reiseversicherung nahegelegt. Aber ich bin doch über die Mastercard entsprechend versichert, oder?"

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang