Bei Reisebuchungen im Internet lauern viele versteckte Fallen. Das Europäische Verbraucherzentrum gibt Tipps und hilft im Notfall weiter.
Frau Z. möchte ihren Urlaub auf Mallorca verbringen. Auf www.ab-in-den-urlaub.de findet sie ein verlockendes Angebot, sie ist sich aber noch nicht ganz sicher. Da die Reservierung 24 Stunden ab Versand der Buchungsbestätigung kostenfrei storniert werden kann, wähnt sich die Kundin auf der sicheren Seite und bucht. Kurz darauf findet Z. auf einem anderen Portal ein noch besseres Angebot und sie storniert die Reise bei ab-in-den-urlaub.de wie vorgesehen per E-Mail. Die kostenlose Stornierung wird ihr kurz darauf ebenfalls per Mail bestätigt. Umso erstaunter ist die Kundin, als sie später eine Mail erhält, in der ihr eine Mitarbeiterin von ab-in-den-urlaub.de zur gebuchten Mallorca-Reise gratuliert. Frau Z. ist verunsichert und weiß nicht, wie sie reagieren soll. Eine direkte Antwort ist sinnlos, da die Mail von einer Noreply-Adresse versendet wurde.
Bestätitigungsmail zur Stornierung aufheben
Sie versucht es per Telefon, landet jedoch immer wieder in einer Warteschleife. Schließlich wendet Frau Z. sich Hilfe suchend an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich. Dort gibt Dr. Barbara Forster, Expertin in Reisefragen, Entwarnung: „Die Bestätigungsmail über die kostenlose Stornierung ist an sich ausreichend und würde im Zweifelsfall als Beweismittel genügen. Wichtig ist einfach, die Mail aufzuheben.“ Die Juristin rät auch davon ab, beim Reiseanbieter im Ausland anzurufen, können dabei doch sehr hohe Kosten entstehen. „Notwendig ist es in diesem Fall nicht, aber wer sich damit besser fühlt, kann eine Bestätigung der kostenfreien Stornierung zusätzlich per Einschreiben fordern und die bisherige Korrespondenz mit der Firma beilegen.“
Doppelbuchung
Die Erfahrung von Frau Z. ist kein Einzelfall. Woche für Woche gehen beim EVZ mehrere Beschwerden zu Onlinebuchungen von Urlaubsreisen ein. Betroffen sind fast immer Internet-Reisebüros. Dabei liegt der Fall nicht immer so eindeutig wie bei Frau Z. Häufig kommt es etwa zu sogenannten Doppelbuchungen. Diese entstehen z.B. dadurch, dass das Portal des Anbieters am Ende des Buchungsvorgangs plötzlich abstürzt und der Kunde vorerst keine Buchungsbestätigung erhält beziehungsweise glaubt, keine Bestätigung erhalten zu haben. Wer dann zu ungeduldig ist und es sofort erneut versucht, hat am Ende unter Umständen zweimal dieselbe Reise gebucht. Dann fallen Stornokosten an.
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- Online-Reisebuchung - Tipps vom Europäischen Verbraucherzentrum
- Travel-App von ECC-Net - Hilfe bei Problemen auf Reisen
- Flugbuchungen online - Preisturbulenzen
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