"Vorsicht Falle": Wer online eine Reiseversicherung abschließen möchte, sollte die Vertragsbedingungen unter die Lupe nehmen.
Mehrfach erreichten uns in den vergangenen Wochen Beschwerden über das deutsche Versicherungsunternehmen Berlin Direkt: Urlauber hatten im Zuge einer Online-Reisebuchung ein Reiseversicherungspaket dazugekauft. Ein Jahr danach wurden sie von einer E-Mail überrascht, welche die automatische Verlängerung der Versicherung um weitere 12 Monate verkündete. Dies war die erste und einzige diesbezügliche Mitteilung, weshalb eine Kündigung angesichts der zu kurzen Frist nicht mehr möglich war.
Nicht als Jahresversicherung erkennbar
Auch die AK Oberösterreich und die Help-Redaktion des ORF waren aufgrund etlicher Anfragen von Betroffenen in dieser Sache tätig. Unterm Strich ergibt sich folgendes Bild: Berlin Direkt bietet auf Online-Buchungsplattformen Reiseschutzpakete an, die auf den ersten Blick gar nicht als Jahresversicherungen erkennbar sind und sich primär an deutsche Kunden richten.
Deutsche Plattform auch für Österreicher nutzbar
Es ist österreichischen Staatsbürgern allerdings problemlos möglich, auf diesen Plattformen sowohl Reisen als auch gültige Versicherungspakete zu buchen. Österreichisches Recht hätte es aber erfordert, dass die Betroffenen rechtzeitig über die vertraglich vereinbarte Verlängerung informiert worden wären und noch die Möglichkeit zur Kündigung gehabt hätten. Angesichts dessen zeigte sich Berlin Direkt bisher in allen uns bekannten Fällen, in denen österreichische Kunden Beschwerde einlegten, kulant.
Vorsicht bei Onlinebuchungen!
Dies ändert nichts an der grundsätzlichen Problematik von Onlinebuchungen. Die Gefahr ist groß, dass schnell einmal ein Haken gesetzt oder nicht entfernt wird und die dahinterstehenden Vertragsbedingungen untergehen.
Vertrag mit zwei Vertragspartnern
Auf Buchungsplattformen müssen Sie sich auch vergewissern, mit wem Sie das Geschäft abschließen. Die Plattform selbst ist meist nur vermittelnd tätig, Ihnen gegenüber steht z.B. ein Reiseveranstalter oder ein Hotel und – bei Abschluss einer Versicherung – zusätzlich das Versicherungsunternehmen. Beide Verträge gelten unabhängig voneinander. Die Rückkehr von der Reise bedeutet nicht zwingend, dass auch die Versicherung beendet ist.