Trotz klarer rechtlicher Vorgaben gibt es bei Online-Flugbuchungen nach wie vor eine Menge an Stolpersteinen und Gebührenfallen.
Reisen beginnen heute in der Regel vor dem Computer. Anreise, Unterkunft, Eintrittskarten, Tickets für den öffentlichen Nahverkehr – nichts, das sich nicht von zu Hause aus buchen ließe. Speziell bei Flügen wird zudem immer wieder von wahren Superschnäppchen aus dem Internet geschwärmt.
Beschwerdeflut
Diesen Superschnäppchen steht eine Flut von Beschwerden betreffend Flugreisen gegenüber: 5.960 verzeichneten die Europäischen Verbraucherzentren allein 2013. Bei Praxistests von Online-Suchplattformen wird dieser negative Eindruck bestätigt – obwohl es ziemlich genaue gesetzliche Vorgaben gibt, wie und was bei Onlinebuchungen angegeben sein muss, damit es bei den Kunden nicht zu Missverständnissen sowie unerwünschten Zusatz- und Fehlbuchungen kommt.
Auf Kontaktadressen ...
So ist vielen Verbrauchern oft nicht bewusst, mit wem sie letztlich einen Vertrag abschließen. Die Suche wird zum Beispiel bei einer Vergleichsplattform gestartet, die Anfrage vielleicht mehrmals weitergeleitet, etwa zu einem Online-Reisebüro oder direkt zu einer Fluglinie. Wer ist dann eigentlich der Vertragspartner? Bezüglich des Beförderungsvertrages, dem Flug also, ist es die Airline.
... und Vertragspartner achten
Werden Flug und Unterkunft gleichzeitig gebucht, schließt man den Vertrag mit der Fluglinie und dem Hotel ab. Wichtig ist das vor allem bei Reklamationen: Sparen Sie sich den Umweg über die Serviceplattform – das kostet oft nur Nerven und unnötige Telefongebühren! Achten Sie beim Buchen gleich auf entsprechende Kontaktadressen und wenden Sie sich dann direkt an den jeweiligen Vertragspartner.