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Datenschutz: Booking.com - Datendeals unter der Decke

Das Hotelportal Booking.com weiß viel über seine Nutzer und umwirbt sie mit Penetranz. Die Auswahl der Buchungsvorschläge erfolgt nicht gerade uneigennützig.

Bisher in unserer Datenschutz-Reihe erschienen:


Berg an Daten-Macht angesammelt

Im Schatten von Internetgiganten wie ­Google, Apple und Facebook ist eine Vielzahl an Firmen entstanden, die unbemerkt einen vergleichbaren Berg an Daten-Macht angesammelt haben. Das Hotelportal Booking.com zum Beispiel entwickelt sich mehr und mehr zu dem dominanten Buchungsportal für Unterkünfte auf der ganzen Welt. Für die Nutzer ist es zweifellos praktisch, tausende Nächtigungsmöglichkeiten auf einer Web­site durchforsten zu können.

Viele Informationen als Vorteil für die Nutzer

Ein weiterer Vorteil ist, dass man sich dank Plattformen wie Booking, Holidaycheck & Co schon vorab so gut über die Hotels informieren kann wie noch nie. Potenzielle Abzocker werden auf solchen Seiten schnell als solche enttarnt, Touristennepp kann einfacher vermieden werden als in der Prä-Internet-Ära.

Vormachtstellung des Portals als Nachteil für Nutzer und Anbieter

Mitunter führt die überdimensionale Marktmacht der Plattform sogar dazu, dass Preise für die Inanspruchnahme von Beherbergungsstätten günstiger werden. Unterm Strich jedoch schadet die beherrschende Stellung des Portals sowohl den Nutzern als auch den Anbietern. Für Erstere bestehen auch Gefahren, was den Datenschutz betrifft.


Netzwerk der europäischen Verbraucherzentren ECC-Net

Dieser Artikel entstand im Rahmen der „Action 670702 – ECC-NET AT FPA“, für welche das Europäische Verbraucherzentrum Österreich Förderungen aus den Mitteln des Verbraucherprogramms der Europäischen Union (2014–2020) erhält.

Abspeicherung persönlicher Daten

Auf gespeicherte persönliche Daten Einsicht genommen

Wir wollten genau wissen, über welche Informationen Booking.com verfügt, und haben das in der EU verankerte Recht auf Einsicht in die von einem Unternehmen gespeicherten persönlichen Daten in Anspruch genommen.

Das ging sehr einfach, über eine E-Mail mit angehängter Ausweiskopie an den Kundenservice des Unternehmens. Eine halbe Stunde später kam die Frage retour, welche Daten man benötige. „Alle, die Sie gespeichert haben“, lautete die Antwort der Testperson. Knapp zwei Stunden später ­wurden die Daten geliefert.

Anscheinend wenig Informationen abgespeichert

Es waren nicht viele: Die letzte über Booking.com getätigte Hotelbuchung (Name des Hotels und Datum der Anreise), die Telefonnummer und Mailadresse des Users, seine Muttersprache sowie sein Wohnort (Stadt und Staat).

Außerdem sein Status im System des Hotelportals. Als sogenannter Genius-Kunde habe er schon einmal fünf Buchungen binnen eines Jahres getätigt. Die Kreditkartendaten, hieß es weiter, würden stets innerhalb von zehn Tagen nach der Buchung gelöscht.

Daten nicht vollständig ausgehändigt

Auf den ersten Blick alles ok

So weit, so gut. Auf den ersten Blick gab das Unternehmen eine schnelle und kompetente Auskunft. Es wies sogar noch darauf hin, dass man sich jederzeit selbst davon überzeugen könne, was es über einen Nutzer ­wisse (nach dem Login unter »Einstellungen«).

Bei näherem Hinsehen war es jedoch auffällig wenig Information. Ein Internet­riese, der auch noch im Besitz anderer Tourismus­platt­formen ist (siehe "Weit verzweigt"), soll bloß diese paar Daten gespeichert haben? Wir hakten also noch einmal nach, dieses Mal mit offenen Karten in journalistischer Funktion. Die Aktion sei ein Test gewesen. Ob man uns denn freundlicherweise mit­teilen könne, ob das tatsächlich alle über die Person gespeicherten Daten seien, wollten wir wissen.

Nach nochmaligen Urgieren kam die lapidare, ausweichende Antwort: „Booking.com achtet nach bestem Ermessen und mit höchster Sorgfalt auf den Schutz der persönlichen Daten.“ Außerdem halte man sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Datennutzung zu verschiedenen Zwecken wie Buchung, Marktforschung und so weiter.

Daten nicht vollständig ausgehändigt

Dass das Portal die Daten nicht vollständig ausgehändigt hat, beweist allein der Umstand, dass es imstande ist, verschiedene IP-Adressen von verschiedenen Endgeräten – etwa einem PC und einem Smartphone – einem Nutzer zuzuordnen. Das bestätigt ein einfacher Test: Sieht man sich auf dem Handy beispielsweise ein Hotel in Gmunden an und surft danach im Netz auf dem PC, dann wird man aller Wahrscheinlichkeit nach Verfolger­werbung von Booking.com eingeblendet bekommen, in der Nächtigungsstätten in Gmunden angepriesen werden. Wobei man dazu nicht einmal über ein Nutzerkonto auf der Site verfügen muss.

Unklare Bestimmungen

Unklare Bestimmungen

Wie viel sich Booking.com im Umgang mit den Kundendaten herausnimmt, das lässt auch ein Blick in die entsprechenden Bestimmungen erahnen (www.booking.com; am Seitenende Klick auf »Datenschutz und Cookies«). Darin finden sich jede Menge ­vage Klauseln, die viel, aber auch nichts bedeuten können.

Im Kapitel „Daten, die von Booking.com gesammelt werden“ heißt es beispielsweise: „Wir erhalten möglicher­weise auch Informationen über Sie, wenn Sie bestimmte soziale Medien nutzen.“ Und in der Passage, in der es um die Weitergabe persönlicher Daten an Dritte geht, heißt es ganz allgemein: „Wir arbeiten mit Geschäftspartnern auf der ganzen Welt zusammen ( ). Einige Geschäftspartner erhalten von uns Ihre persönlichen Daten, wenn dies von ihnen angefragt wird.“

Wer genau diese Partner sind und zu welchem Zweck sie die Nutzerdaten verwenden, führt das Unternehmen nicht näher an.

Hotelranking: gekauft statt objektiv

Hotelranking: gekauft statt objektiv

Abgesehen von Datenschutzbelangen sollte den Usern klar sein, dass sie auf der Website nicht die besten, meistgebuchten oder am häufigsten weiterempfohlenen Hotels zuerst angezeigt bekommen. Die ersten auf der Trefferliste sind stets die sogenannten Preferred Partner-Hotels.

Booking.com zufolge müssen diese mit einem Daumen-nach-oben-Zeichen markierten Unterkünfte eine dauerhafte Mindestverfügbarkeit bieten und „gewisse Anforderungen“ erfüllen. In Wahrheit jedoch müssen die Betriebe schlichtweg zusätzlich zur Kommission (Branchen­kennern zufolge zwischen 12 und 15 Prozent) noch einmal 3 Prozent zusätzlich an die Website zahlen.

Unternehmen baut seine Macht immer weiter aus

Während also Hotelbetriebe immer abhängiger vom Portal werden und es dick am Geschäft mitschneiden lassen müssen, Kunden immer präziser durchleuchtet und beworben werden, baut der Booking.com-Mutter­konzern Priceline seine Macht immer weiter aus. Indem er nämlich Unternehmen zukauft, die ihm ein noch stärkeres Eindringen in die Welt der Hotels gestatten: Firmen, die Programme für cloudbasierte Hotelwebsites, Software für Ergebnisoptimierungen der Herbergen oder Hotelmanagementsoftware entwickeln, sind darunter.

Durch die Verknüpfung der Datenfluten, die der Konzern dann von all seinen Tochterunternehmen ­erhält, mutiert er zu einer noch größeren ­Krake in der Welt der Urlaube und Hotelnächtigungen.

Weit verzweigt

Booking.com ist weltweiter Marktführer bei Hotelbuchungen im Internet. Seit 2005 gehört das Unternehmen zur amerikanischen Priceline Group, die auch im Besitz der Portale Agoda.com (Hotelvermittlung), Rentalcars.com (Autovermittlung), des Restaurantreservierers Open Table oder der Hotelsuchmaschine Kayak ist.

Der Konzern machte allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres einen Umsatz von 1,5 Milliarden Euro und verdiente 380 Millionen Euro. Bezogen auf die Lukrativität ist Priceline also auf Google-Niveau. Die Suchmaschine ist übrigens auch jenes Unternehmen, das an Booking.com am prächtigsten mitverdient: Von Jänner bis Anfang April dieses Jahres waren es geschätzte 300 Millionen Euro.

Tipps zur Nutzung von Hotelportalen

  • Wer auf den Preis achtet, sollte die Angebote auf verschiedenen Suchportalen vergleichen und auch auf die Homepages der Hotels schauen. Mitunter werden bei Direktbuchung günstigere Preise oder Zusatzleistungen angeboten.
  • Auf die Stornierungsbedingungen schauen. Oftmals ist der Hinweis „kostenlos stornierbar“ mit bestimmten Bedingungen verknüpft – z.B., dass ein Gratis-Storno nur bis zu drei Tage vor Anreise möglich ist.
  • Auf Inklusiv-Leistungen wie etwa Frühstück achten. Wer bei Hotels direkt bucht, bekommt oftmals mehr Leistungen für sein Geld.
  • Booking.com ist bekannt für seine Einfachheit, dafür bieten andere Portale wie hotel.de oder HRS mehr Filterfunktionen. Wer sehr genaue Vorstellungen hat, ist mit diesen Seiten besser beraten.

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