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Turkish Airlines: Abflug verschoben, Ticket annuliert - Widerwillig rückerstattet

Turkish Airlines: Erst den Hinflug verschoben, dann das Rückflüg-Ticket annuliert und zuletzt die Entschädigung verweigert. Die türkische Fluglinie mutete ihren Kunden ziemlich viel zu.  - In "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.

Der Fall wurde für den Konsumenten positiv erledigt

Die Reise sollte nach Thailand gehen: Herr Janda hatte Hin- und Rückflugtickets für die Strecke Wien – Bangkok für sich und seine Freundin bei Turkish Airlines gebucht und freute sich schon riesig auf den Start in den Urlaub. Doch dieser fand vorerst nicht statt. Die beiden Reisenden in spe verließen sich auf die bei der Buchung angegebene Flugzeit. Als sie am Flughafen Wien einlangten, stellte sich heraus, dass die Flugzeit geändert und ihr Flugzeug schon etliche Stunden zuvor gestartet war.

Turkish Airlines annuliert auch Rückflugtickets

Die Aufregung war groß, die Tickets Wien – Bangkok waren verfallen. Aber die Rückflugtickets sollten gültig bleiben und weiterhin in Anspruch genommen werden können, sicherten Turkish Arlines Herrn Janda vorerst zu.

Herr Janda und seine Freundin buchten bei Turkish Airlines für den nächsten Tag einen Ersatzflug nach Bangkok. Als die beiden dann endlich Richtung Bangkok abheben und vorher noch sicherheitshalber ihren Rückflug bestätigt wissen wollten, hieß es, dass ihre Rückflugtickets annulliert seien. Herr Janda musste nun auch für den Rückflug Ersatztickets organisieren. Sie kosteten insgesamt knapp 800 €. Nach seiner Rückkehr aus Thailand kontaktierte Herr Janda Turkish Airlines, um die Ticket-Annullierung zu klären. Doch seine Bemühungen blieben erfolglos, und so wandte er sich an uns.

Wir warteten 3 Wochen auf Antwort

Wir intervenierten bei Turkish Airlines und hielten in unserem Schreiben fest, dass Tarifbestimmungen, die eine Fluglinie dazu berechtigen, bei Nichtantreten eines Fluges nachfolgende Flüge zu annullieren, laut oberstgerichtlicher Entscheidung gröblich benachteiligend und folglich nichtig sind. Kurz: Ein Rückflug darf nicht alleine deshalb annulliert werden, weil der Hinflug versäumt wurde. Herrn Janda und Partnerin stehe daher der Ersatz des Betrages zu, den sie für die Ersatztickets ausgelegt hatten. Wir warteten drei Wochen vergeblich auf Antwort.

Zuletzt widerwillig gezahlt

Dann schrieben wir Turkish Airlines nochmals an und baten in Hinblick auf eine mögliche Veröffentlichung des Falles in KONSUMENT um Stellungnahme. Jetzt kam endlich Bewegung in die Sache. Der Rechtsanwalt von Turkish Airlines bat um Übermittlung von Herrn Jandas Buchungsbestätigung für die Hin- und Rückflüge sowie um einen Kostennachweis für die Ersatzflüge. Und wenig später teilte uns der Anwalt schließlich mit, dass Turkish Airlines Herrn Janda und seiner Freundin "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ 791,58 € überweisen werde.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

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