Zwar spitzt sich die Lage für die Griechen immer mehr zu. Trotzdem haben Zig-Tausende Urlauber ihren Griechenland-Aufenthalt fix geplant und gebucht. So bereiten Sie sich auf eine Griechenlandreise vor. - Kalo taxidi - gute Reise.
Die Preise könnten - gegenüber den letzten Jahren - sogar leicht gesunken sein. Beachten Sie bei allen Berichten: Die Situation in den großen Städten (Athen, Thessaloniki) kann sich von den vielen Inseln sehr unterscheiden. Wir haben daher praktische Tipps zusammengestellt.
Absage, Preisänderung
Wenn der Reiseveranstalter die Reise absagen müsste, dann haben Sie als Reisender Anspruch auf eine gleichwertige Ersatzreise - sofern der Reiseveranstalter dazu in der Lage ist. Der Reiseveranstalter kann für den selben Preis eine höherwertige Reise anbieten. Wenn die neue Reiseveranstaltung von geringerem Wert ist hat der Reiseveranstalter den Unterschied zum Entgelt der ursprünglich vereinbarten Reise zurückzuzahlen. Wenn Sie das Ersatzangebot nicht annehmen, muss der Reiseveranstalter die bereits geleisteten Zahlungen für die Reise zurückerstatten.
Wechsel des Reiseortes
Es wäre aber auch möglich, dass der Reiseveranstalter die Leistungen der Reise ändern muss (zB Absage einer Rundfahrt, Wechsel des Reiseortes). Dies ist zulässig; die Änderung muss sachlich gerechtfertigt und geringfügig sein. Zu einem kostenlosen Vertragsrücktritt wären Sie nur berechtigt, wenn die notwendige Änderung nicht mehr sachlich gerechtfertigt, nicht mehr geringfügig und damit nicht zumutbar ist. Es muss sich um gravierende Änderungen im Ablauf des Urlaubs handeln.
Wer bei einem zweiwöchigen Badeaufenthalt das für zwei Tage gebuchte Mietauto nicht nutzen kann, wird sich nicht auf eine unzumutbare Leistungsänderung stützen können; es kann dafür aber Reisepreisminderung verlangt werden.