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Austrian Airlines: Storno - Kein Hinflug, kein Rückflug?

AUA, "the charming way to fly"? Kundin kann Hinflug nicht antreten, die AUA verweigert Rückflug und Flugkosten-Rückerstattung - obwohl der Oberste Gerichtshof das verboten hatte. - In "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.

Der Fall wurde für den Konsumenten positiv erledigt

Fluggastrechte: Frau und Herr Gebauer hatten bei Austrian Airlines Hinund Rückflugtickets für die Strecke Wien–Mailand gebucht. Doch da Frau Gebauer wegen einer beruflichen Verpflichtung früher als geplant nach Italien musste, konnte sie das bereits bezahlte Ticket für den Flug nach Mailand nicht nutzen. Sie kaufte ein neues und flog voraus.

AUA: "Ihr Rückflug ist gecancelt"

Beim Einchecken am City Air Terminal in Wien-Landstraße wurde ihr Ehemann von einer Austrian-Airlines-Mitarbeiterin darauf hingewiesen, dass der ursprünglich gebuchte Rückflug wegen Nichtantreten des Hinflugs gecancelt werde. Nach längerer Diskussion wurde Herrn Gebauer schließlich zugesagt, dass seine Frau den Rückflug in Anspruch nehmen könne. Das Ehepaar verließ sich darauf. Doch als Frau Gebauer dann wie geplant gemeinsam mit ihrem Mann von Mailand wieder zurück nach Wien reisen wollte, wurde ihr der Flug am Mailänder Flughafen verweigert. Die Begründung: Sie habe den Hinflug nicht angetreten, das Rückflugticket sei daher storniert worden. Frau Gebauer musste ein weiteres Ticket kaufen. Er kostete 265,85 €.

Geld von AUA zurückgefordert

Wieder daheim, reklamierte Familie Gebauer bei Austrian Airlines und forderte das Geld zurück. Doch egal ob über die Unternehmens-Website, per Mail oder mit eingeschriebenem Brief geschickt – die Eingaben blieben allesamt unbeantwortet. Familie Gebauer wandte sich schließlich an uns. Wir intervenierten bei Austrian Airlines und wiesen in unserem Schreiben u.a. darauf hin, dass Tarifbestimmungen, die eine Fluglinie dazu berechtigen, einen Rückflug alleine deswegen zu annullieren, weil der Hinflug nicht angetreten wurde, laut oberstgerichtlicher Entscheidung gröblich benachteiligend und somit nichtig sind. Austrian Airlines habe daher Frau Gebauer die 265,85 €, die sie für das extra Ticket ausgelegt hatte, zu erstatten.

AUA reagiert nicht

Auch wir erhielten geraume Zeit keine Antwort. Nachdem wir etwa drei Wochen zugewartet hatten, schrieben wir Austrian Airlines nochmals an und baten im Hinblick auf eine eventuelle Veröffentlichung dieses Falls in KONSUMENT um Stellungnahme. Daraufhin antworteten die Austrian Airlines schließlich doch noch: Das Unternehmen entschuldigte sich für die lange Bearbeitungszeit sowie für die Frau Gebauer verursachten Unannehmlichkeiten und sicherte zu, ihr die 265,85 € zu refundieren.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

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