Hotline: Solaranlagen - Informationen und Beratung
Firmenunabhängige Informationen.
Firmenunabhängige Informationen.
Leserbrief zu Konsument 1/2005.
So haben Firmen auf Konsumentenbeschwerden und unsere Intervention reagiert.
Seit kurzem scheint auf meiner Telekabel-Rechnung zusätzlich zu den normalen Gebühren für TV und Internet noch ein Betrag von einem Euro als so genannte Erlagscheingebühr auf. Muss ich, obwohl ich immer zeitgerecht auf das von Telekabel angegebene Konto überweise, diese zusätzlichen Kosten zahlen?
Leserbrief zu Konsument 2/2005.
Mehrmals wurde eine Versandhauskundin gemahnt. Allerdings waren die fraglichen Waren nie in ihre Hände gelangt.
Ich habe bei meinem Zahnarzt eine größere Behandlung machen lassen und schwarz bezahlt. Jetzt schmerzt der Zahnersatz und passt nicht. Was kann ich tun?
Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
Von einem Münzversandhaus bekam ich ein Angebot für Krügerrand-Münzen. Doch in einer Bank sind diese Münzen wesentlich günstiger zu haben sind. Was halten Sie davon?
Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
Vor kurzem hat der deutsche Bundesgerichtshof entschieden, dass Konsumenten bei Internet-Auktionen ein Recht auf Rücktritt gemäß Fernabsatzrichtlinie zusteht.
Kreditkartenfirmen versprechen sichere Zahlungen im Internet.
Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
Leserbrief zu Konsument 11/2004 (Kartentausch der Erste Bank).
Aktienfonds in Schwellenländern
Im Fondsdepot nur als Beimischung sinnvoll
Vorsicht bei Zahlscheinen mit vorausgefüllten Beträgen.
Erstmals mit Bewertung: 22 Kfz-Versicherer mit zwei Prämienbeispielen im Vergleich
Fünf Anbieter liegen mit günstigen Prämien im Test voran
Selbst bei einem Golf in Bonus-Stufe 00 sind bis zu 200 Euro Ersparnis möglich
Die "Konsument"-Kolumne "Bare Münze" gibt Antwort auf Fragen zu Steuern, Gebühren und Sozialleistungen - diesmal zum Thema Alters- bzw. Pensionsvorsorge.
Gerade seit der Pensionsreform ist der Nachkauf von Schul- und Ausbildungszeiten bei der gesetzlichen Pensionsversicherung eine Überlegung wert.
Kostspielige Überraschung.
Leserbrief zu Konsument 7/2004.
UPC Telekabel knöpft Kunden, die auf das preiswertere Chello-light-Paket umsteigen, eine saftige Gebühr ab.
Leider hat mir meine Bank nicht mitgeteilt, was ich mit meiner alten Maestro-Karte tun soll. Es befinden sich ja darauf personenbezogene Daten oder andere Funktionen. Sobald man die Karte zerschneidet, kann man das Guthaben am Chip und die darauf gespeicherten Funktionen vergessen, oder?
Ein Gast beißt in einem Lokal auf etwas Hartes, das nicht in die Speise hineingehört. Dabei bricht ihm die Zahnkrone. Kann er vom Wirt Schadenersatz verlangen?
Meine Mutter wohnte allein in einer Gemeindewohnung. Diese möchte ich nach ihrem Tod zurückgeben. Ich habe gehört, dass die Wohnung geräumt und sogar Bodenbeläge, Fliesen etc. entfernt werden müssen. Ist das richtig?
Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
So haben Firmen auf Konsumentenbeschwerden und unsere Intervention reagiert.
So haben Firmen auf Konsumentenbeschwerden und unsere Intervention reagiert.
Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
Der Wechsel zu einer anderen Bank kann sich lohnen. Zuvor aber müssen Sie bei Ihrer alten Bank eine Menge Geld hinlegen.
Bei Nichtgefallen Geld zurück, hieß es in der Reklame. Doch mit dem Zurückzahlen ließ sich "3" (Hutchison) reichlich Zeit.
Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
Die "Konsument"-Kolumne "Bare Münze" gibt Antwort auf Fragen zu Steuern, Gebühren und Sozialleistungen, diesmal zum Thema Kirchenbeitrag.
Große Prämienunterschiede
Komplizierte Leistungspalette
Nur mit Beratung sinnvoll
Leserbrief aus Konsument 2/2005.
Leserbrief zu Konsument 12/2004.
Namensgravur am Kugelschreiber.
Leserbrief zu Konsument 11/2004.
Die "Konsument"-Kolumne "Bare Münze" gibt Antwort auf Fragen zu Steuern, Gebühren und Sozialleistungen, diesmal zum Thema Jahresausgleich.
Ein satirischer Kommentar von Alois Grasböck.
Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
So haben Firmen auf Konsumentenbeschwerden und unsere Intervention reagiert.
Kunden bezahlten laufend mehr Prämie als ursprünglich vereinbart.
Die BIPA-BabyVorsorge kombiniert Er- und Ablebens-, sowie Unfall- und Krankenversicherung.
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