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Pflegegeldversicherungen - Linderung im Ernstfall

  • Enorme Unterschiede
  • Als Zusatz überlegenswert
  • Einstufung entscheidend

Pflegedienst schwer leistbar

Immer mehr Menschen werden immer älter. Dementsprechend steigt die Nachfrage nach Pflegedienstleistungen. Aber auch jüngere Menschen können durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich aus dem Erwerbsleben gerissen werden und auf fremde Hilfe angewiesen sein. So wie derzeit 350.000 Personen in Österreich, die das gesetzliche Pflegegeld beziehen und damit offiziell als „pflegebedürftig“ gelten. Schätzungen zufolge werden es im Jahr 2030 doppelt so viele sein. Wachsen die Sozialtöpfe nicht mit, sind Leistungseinschnitte programmiert.

Schon heute sind die Kosten für professionelle Pflege oder einen Heimplatz mit Alterspension und Pflegegeld allein oft kaum zu finanzieren. Um hier einen finanziellen Spielraum zu schaffen, gibt es private Pflegegeldversicherungen in Form einer monatlichen Rente. Der Markt ist mit fünf Anbietern noch relativ klein, und die Produkte weisen große Leistungsunterschiede auf. Im Auftrag der Wiener Arbeiterkammer haben wir Tarife und Produktmerkmale genauer unter die Lupe genommen. Für unsere Vergleichstabelle haben wir aus dem Angebot die in etwa vergleichbaren „mittelteuren“ Produkte ausgewählt.

Pflegegeld reicht nicht

Laut Statistik benötigen Pflegebedürftige im Schnitt sechs Jahre lang eine ständige Betreuung. Vor einigen Jahrzehnten waren es wenige Wochen. Noch übernehmen zu 80 Prozent Angehörige, Nachbarn oder Freunde diese kosten- und zeitintensive Aufgabe. Die übrigen 20 Prozent (Tendenz stark steigend) sind auf private Pflege oder einen Platz in einem Pflegeheim angewiesen. Wer kein privates Netzwerk zur Verfügung hat, muss für zugekaufte professionelle Hilfe wie Reinigung, Hausarbeiten oder Pflege tief in die Tasche greifen (nach einer Erhebung der Volkshilfe NÖ zwischen 8,65 und 27 Euro pro Stunde).

Essen auf Rädern kostet beispielsweise rund 220 Euro pro Monat. Durch das 1993 eingeführte Pflegegeld können heute mehr Menschen über einen längeren Zeitraum zu Hause betreut werden. Das staatliche Pflegegeld wird unabhängig vom Einkommen ausbezahlt, reicht aber in vielen Fällen für die tatsächlichen Kosten der Pflege nicht aus. Eine private Pflegegeldversicherung kann diese Lücke schließen.

Wenige Anbieter

Die Pflegegeldversicherung ist in Österreich eine relativ junge Sparte. Ein reiner Prämienvergleich ist wegen der unterschiedlichen Leistungspakete nicht wirklich aussagekräftig, sondern dient lediglich zur Orientierung. Wir haben nachfolgend die Leistungen anhand einiger Standardmerkmale gegenübergestellt.

Bewertung der Pflegebedürftigkeit. Während Generali, Quelle, Wiener Städtische (in der Tabelle Gruppe 1) sich an den gesetzlichen Pflegestufen und deren Einstufungskriterien orientieren, erfolgt die Bewertung der Pflegebedürftigkeit bei Uniqa und Oberösterreichische (Gruppe 2) individuell nach bestimmten Parametern. Der Leistungsfall tritt ein, wenn Tätigkeiten des Alltags wie etwa „Aufstehen und Zubettgehen“, „An- und Auskleiden“, „Einnehmen von Mahlzeiten“ ohne fremde Hilfe nicht mehr verrichtet werden können.

Die Einstufung in Pflegestufen bzw. Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist der Knackpunkt jeder Pflegerente – egal ob gesetzlich oder privat. Denn damit wird ganz generell die Leistung und in der Folge die Leistungshöhe begründet. Die Einstufung erfolgt durch einen Sachverständigen und gibt oft Anlass zu Streitigkeiten.

Leistungsanspruch. Die Versicherungsleistung erfolgt in Form einer monatlichen Zahlung (Rente), über die der Versicherte frei verfügen kann. Ausnahme: Bei Uniqa sind die tatsächlich anfallenden Kosten bei Pflege durch Fachpersonal in Form von Rechnungen nachzuweisen und werden ab dem 31. Tag zu 80 Prozent rückerstattet (maximaler Leistungsbetrag 1238 Euro).

Für die Pflege durch Angehörige wird eine Pauschale von 619 Euro erstattet. Die Höhe der Leistung ist bei Generali und Wiener Städtische je nach Pflegestufe gestaffelt. Bei Generali erhält man beispielsweise in Stufe 1 150 Euro, in Stufe 7 1500 Euro. Quelle, Oberösterreichische und Uniqa leisten einen Pauschalbetrag.

Klauseln und Ausschlüsse. Wie bei allen Versicherungsverträgen finden sich im klein Gedruckten zahlreiche Einschränkungen. Ein Beispiel: Bei der Oberösterreichischen tritt der Leistungsfall erst ein, wenn die Pflegebedürftigkeit drei Monate ununterbrochen gedauert hat und aus medizinischer Sicht voraussichtlich noch mindestens sechs Monate weiter bestehen wird.

Anders die Uniqa: Hier beginnt die Leistung sofort mit der ärztlichen Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Generell ausgeschlossen sind Leistungen, wenn die Pflegebedürftigkeit etwa durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch, Selbstmordversuch oder Kriegsereignisse verursacht wurde. Darüber hinaus gibt es Unterschiede wie etwa den Ausschluss von Risikosportarten bei der Quelle Versicherung.

Leistungshöhe. Wer nur den Fall einer schweren Pflegebedürftigkeit absichern möchte, ist mit dem Angebot von Quelle (Leistung ab Stufe 5) bzw. Wiener Städtische (Tarif „Basis“ ab Stufe 4) gut beraten. Die Tarife sind hier wesentlich günstiger. Zu beachten ist allerdings, dass damit der „klassische Fall“ der Alterspflege (Pflegestufe 1 und 2) nicht inkludiert ist.

Prämienzahlungen. Wann und wie lange die Prämie anfällt, ist ebenfalls recht unterschiedlich geregelt. Generali verrechnet die Prämie weiter, nachdem ein Pflegebedarf eingetreten ist. Bei der Oberösterreichischen hingegen endet die Prämienzahlungsdauer mit Pensionsantritt, unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt eine Pflegebedürftigkeit besteht oder nicht. Bei den anderen drei Anbietern fällt die Prämie nur bis zum Beginn der Pflegebedarfs an. Achtung: Eine Leistung während eines Krankenhausaufenthaltes gibt es nur bei der Wiener Städtischen.

Vorübergehende Pflege. Die dauernde Pflegebedürftigkeit gilt als Voraussetzung für die Leistung. Nur Generali und Uniqa erkennen auch einen vorübergehenden Bedarf, etwa nach einer Erkrankung, an.

Wartezeit und Abschlussalter. Je älter der Versicherungsnehmer, desto höher ist natürlich die Prämie. Alle fünf Anbieter sehen ein maximales Abschlussalter vor, das zwischen 60 (Oberösterreichische) und 70 Jahren (Quelle) liegt. Üblich sind auch Wartezeiten (zwischen drei Monaten und einem Jahr). Bei der Wiener Städtischen beginnt der Leistungsanspruch sofort.

Wann es gesetzliches Pflegegeld gibt

Seit 1993 gilt ein für ganz Österreich einheitliches Pflegegeld nach dem Bundespflegegesetz (BPGG). Das Pflegegeld soll Betroffenen ermöglichen, selbstbestimmt über Art und Weise der Pflegebetreuung zu entscheiden und länger in der gewohnten Umgebung bleiben zu können. Voraussetzung für die Leistung ist ein ständiger oder mindestens sechs Monate andauernder Pflege- oder Betreuungsbedarf aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung (Erkrankung, Behinderung).

Höhe des Pflegegeldes

Der Leistungsanspruch richtet sich nach dem monatlichen Pflegebedarf in Stunden und ist in sieben Stufen unterteilt. Die meisten Pflegegeldbezieher (rund 124.000 Personen von 350.000 insgesamt) befinden sich in der Stufe 2. In Stufe 6 und 7 sind zusammen 16.000 Personen eingestuft. Das Pflegegeld ist steuerfrei und wird 12 Mal jährlich ausbezahlt.

Pflegestufen, Pflegebedarf und Ausmaß des staatlichen Pflegegeldes

Eine Zuordnung zu den Stufen 5 bis 7 erfolgt, wenn eine dauernde Bereitschaft einer Pflegeperson erforderlich ist.

Wie erfolgt die Einstufung?

Die Pflegebedürftigkeit wird von einem ärztlichen Sachverständigen festgestellt. Gegen die Einstufung (Befund) kann Einspruch erhoben werden.

Wer ist zuständig?

Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt durch den jeweils zuständigen Versicherungsträger. Dies ist für Bezieher einer Vollrente aus der Unfallversicherung, für Schüler und Studenten und nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit die Unfallversicherung; für Pensionisten die jeweilige Pensionsversicherung; für Beamte das Bundespensionsamt; in allen anderen Fällen sind es die Länder (über die Bezirkshauptmannschaft/Magistrat).

Pflegestufe Pflegebedarf (mehr als ... Stunden/Monat) Pflegegeld/Monat

1

50 €  148,30

2

75 €  273,40

3

120 €  421,80

4

160 €  632,70

5

180 + "außergewöhnlicher Pflegeaufwand" €  859,30

6

180 + "unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen oder Tag- und Nachtanwesenheit einer Pflegeperson" € 1171,70

7

180 + "praktische Bewegungsunfähigkeit" € 1562,10

Kompetent mit Konsument

Vorsorgen beruhigt. Das gesetzliche Pflegegeld reicht im Ernstfall vielleicht nicht.

Fünf Anbieter. Sehr große Unterschiede bei den Produkten.

Preiswerter Basisschutz. Wer nur für den Fall schwerer Pflegebedürftigkeit  vorsorgen will, kann dies mit günstigeren Prämien tun.

Früher Einstieg lohnt nicht immer. Das Generali-Angebot ist linear gestaltet, ein früherer Einstieg kommt nicht unbedingt günstiger.

Aufpassen bei Prämienzahlung. Nicht immer endet sie mit dem Beginn des Pflegebedarfes.

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