Will in die Hacklerregelung
Nachdem ich selber den Nachkauf von Schulzeiten vorhabe, um in die Hacklerregelung zu kommen, ist mir dabei eine eklatante Ungerechtigkeit aufgefallen. Diese besteht darin, dass für jeden, egal welcher Einkommens- bzw. daraus resultierenden Pensionshöhe, der Nachkauf gleich teuer ist.
Wo bleibt Gleichbehandlung?
Es kann doch rechtlich nicht sein, dass ein Besserverdiener mit dem gleichen Einsatz aus der Pensionsversicherung mehr lukriert als ein Kleinverdiener und diesen Einsatz dann noch zusätzlich voll von der Steuer absetzen kann. Wo bleibt hier die Gleichbehandlung?
Gertrude Pausch
Obertrum am See
Besserverdiener bevorzugt
Ihre Kritik ist richtig – zumindest für das alte Pensionssystem (Bemessungsgrundlagensystem): Am meisten bringt ein Schul- und Studienzeitennachkauf jenen, die die Höchstbemessungsgrundlage erreichen. Im neuen Pensionskontosystem ist es jedoch anders: Jeder erhält den gleichen Betrag gutgeschrieben, nämlich 1,78% eines Drittels (Schulzeiten) oder von zwei Dritteln (Studienzeiten) der Höchstbeitragsgrundlage.
Die Redaktion