Bei Abbuchungsauftrag keine Zahlscheingebühr
Ja. Die Einhebung einer Zahlscheingebühr ist zulässig, wenn kein Abbuchungsauftrag erteilt wird. Wir haben vor längerer Zeit gegen diese Gebühr ein Gerichtsverfahren geführt. Leider hat uns der Oberste Gerichtshof nicht Recht gegeben. Damit ist diese Vorgangsweise nun rechtlich gedeckt.