Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
Information bei Naheverhältnis
Wenn ein Makler gleichzeitig auch Gesellschafter der Hausverwaltung ist, der er einen Mieter vermittelt, muss er den Mieter vorab über dieses wirtschaftliche Naheverhältnis schriftlich informieren. Andernfalls gebührt ihm keine Provision.