"Ein Fall für KONSUMENT": Fälle aus unserer Beratung, die wir erfolgreich erledigten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. - Diesmal: Ein Ehepaar unterschreibt beim Makler einen Alleinvermittlungsauftrag. Doch dann möchten sie zurücktreten und sollen für den Rücktritt 5400 Euro bezahlen.
Das große Grundstück, das Haus – Frau und Herrn Schandl fiel es bereits schwer, die anfallenden Arbeiten zu bewältigen. Die Kinder waren schon lange erwachsen und ausgezogen und so beschlossen die Schandls, den Besitz zu verkaufen. Sie suchten einen Makler und machten mit Grössing Immobilien, Korneuburg, einen Termin für ein Beratungsgespräch aus.
Alleinvermittlungsauftrag unterschrieben ...
Die Maklerin kam wie vereinbart, besichtigte Grundstück und Haus und nahm in diverse Dokumente Einsicht. Nachdem noch der Verkaufspreis besprochen worden war, unterschrieb Frau Schandl einen achteinhalbmonatigen Alleinvermittlungsauftrag mit Grössing Immobilien.
... dann doch den Vertrag gekündigt
Als Frau Schandl ihren Kindern davon erzählte, baten diese sie, das Haus doch nicht zu verkaufen. Es sollte im Familienbesitz bleiben. Und bei der Bewältigung der Arbeiten könnten die Kinder den Eltern ja helfen! Frau und Herr Schandl beratschlagten eine Weile, und schließlich stand für beide fest: Sie wollten das Haus wenigstens noch eine Weile behalten. Eine Woche, nachdem sie den Vertrag unterzeichnet hatte, rief Frau Schandl wieder bei Grössing Immobilien an und erklärte, dass sie ihre Meinung geändert habe. Sie kündigte den Vertrag und vereinbarte mit der Maklerin, die Dokumente abzuholen, die diese bereits ins Büro mitgenommen hatte. Falls das Haus doch einmal zum Verkauf käme, meinte Frau Schandl bei dieser Gelegenheit, würde sie Grössing Immobilien mit der Vermittlung beauftragen.
Fa. Grössing verlangt 5.400 € Provision
So weit schien also alles erledigt. War es aber nicht. Denn einige Wochen später wurden Frau Schandl von Grössing Immobilien 5.400 € Provision in Rechnung gestellt. Frau Schandl fiel aus allen Wolken. Nachdem der erste Schock etwas abgeklungen war, packte sie sämtliche Unterlagen zum geplanten und wieder abgesagten Hausverkauf zusammen und suchte in unserem Beratungszentrum professionelle Unterstützung.
Forderung bestand zu Recht
Da Frau Schandl den Alleinvermittlungsauftrag unterschrieben hatte, bestand die Provisionsforderung an sich zu Recht. Ob allerdings auch die Höhe der verlangten Provision gerechtfertigt war, das war fraglich. Käme es in dieser Angelegenheit zu einer Gerichtsverhandlung, hätte der Richter jedenfalls ein Mäßigungsrecht.
Abschlagszahlung von 2.500 €
Nachdem wir Grössing Immobilien darauf hingewiesen hatten, erklärte sich das Unternehmen bereit, die Vertragsauflösung gegen eine Abschlagszahlung von 2.500 € (rund die Hälfte der vereinbarten Provision) zu akzeptieren. Und: Sollte Familie Schandl beschließen, das Haus in der Folgesaison doch über Grössing Immobilien zu verkaufen, würden die 2.500 € von der dann fälligen Provision abgezogen!
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum .