Bei Eigengeschäften darf keine Maklerprovision verrechnet werden. Durch diesen Hinweis von uns bekam ein Kunde sein Geld zurück. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Herr Vicek hatte über Vermittlung der Agoreal Immobilien Ges.m.b.H. (Wien) eine Wohnung gekauft. Die Maklerprovision war 3 % des Nettokaufpreises. Doch der Verkäufer der Wohnung, Alexander Ruza, war auch alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer von Agoreal.
Gegen das Gesetz
Wir stellten in unserem an das Unternehmen gerichteten Interventionsschreiben klar, dass bei solchen Eigengeschäften laut Maklergesetz keine Provision verrechnet werden darf, und forderten Agoreal auf, Herrn Vicek die zu Unrecht eingehobene Provision zurückzuerstatten. Unser Einschreiten war erfolgreich. Herr Vicek bekam den Betrag, den er für die Maklerprovision ausgelegt hatte, retour.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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