Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
Vorbeugende Klage zulässig
Die Geldanlage entwickelte sich negativ. Da brachte der Anleger eine Feststellungsklage gegen seine Bank ein: Sie habe falsch beraten und müsse für künftige Schäden haften. Eingetreten war der Schaden aber noch nicht, weil die vereinbarte Laufzeit noch nicht um war. Diese vorbeugende Klage ist laut OGH zur Beweissicherung zulässig, wenn die Bank die fehlerhafte Beratung bestreitet.