Wohnrecht: Entrümpelung - Wer trägt die Kosten?
Wir wohnen in einer Eigentumswohnanlage mit 19 Stiegen. Nun wurde eine Entrümpelung durchgeführt, für die alle Eigentümer zahlen müssen. Auf unserer Stiege lagert aber nachweislich kein Gerümpel im allgemeinen Teil des Stiegenhauses. Müssen wir trotzdem mitzahlen?