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Berufsunfähigkeitsversicherung - Für den Ernstfall

  • Große Unterschiede bei Preis und Leistung
  • Vertragsbedingungen wichtiger als Prämienhöhe
  • Optimale Zusammensetzung erfordert Beratung

Egal ob sie schleichend daherkommt oder schlagartig eintritt: Eine schwerwiegende Erkrankung stellt meist das gesamte Leben auf den Kopf. Wer nicht mehr arbeiten kann, muss neben körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen häufig auch beträchtliche Einkommensverluste hinnehmen. Vater Staat zahlt zwar eine Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension (siehe Kasten „Welche Versicherung leistet wann und was?“), aber die lag im Dezember 2008 im Durchschnitt bei 1.113 Euro pro Monat für ­Männer und bei 631 Euro für Frauen.

Das ist nicht üppig, schon gar nicht, wenn monatliche Tilgungsraten zu bedienen oder Partner und Kinder zu versorgen sind. Das Problem ist umso gravierender, je jünger jemand ist, denn die Pensionshöhe richtet sich nicht nur nach dem bisherigen Einkommen, sondern auch nach den Beitragsjahren. Bis zu einem Alter von 45 bis 50 Jahren kann es also sehr eng werden, wenn das einkommensstärkste Familienmitglied ausfällt.

Versorgungslücke als Ausgangsbasis

Abhilfe schafft eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, die für diesen Fall eine monatliche Zusatzrente bietet. Da das nicht gerade billig kommt (die Jahresprämien können bei Risikoberufsgruppen wie Krankenschwestern oder Bauarbeitern für eine monatliche Rente von 750 Euro schon einmal ab 500 Euro aufwärts betragen), ist es unerlässlich, Zeit in eine gute Beratung zu investieren. Erkundigen Sie sich im ­Bekanntenkreis nach einem erfahrenen, unabhängigen Makler, denn gerade bei diesem Produkt sind ohne Fachkenntnis kaum sinnvolle Entscheidungen möglich. Ziel sollte nicht so sehr die günstigste Prämie sein, sondern vielmehr eine optimal auf Sie abgestimmte Polizze.

Das beginnt bei der Laufzeit: Je näher die Vertragsdauer bis zur Alterspension reicht, desto teurer wird die Versicherung. Wer sie von vornherein nur bis 45 oder 50 abschließt, spart sich viel Geld, denn für die Versicherer steigt das „Zahlungsrisiko“ ­natürlich mit zunehmendem Alter des Versicherten. Zu kurze Laufzeiten sind aber auch nicht sinnvoll: etwa bei Jüngeren oder Akademikern, die gerade erst seit ein paar Jahren im Beruf stehen und noch keinen finanziellen Polster ansparen konnten.

Ein Dauerbrenner unter den Sparmöglichkeiten bei Versicherungen ist auch hier die Unterjährigkeit: Einmal im Jahr zahlen macht die Polizze um einiges billiger als monatliche oder vierteljährliche Zahlungen.

Vertragsbedingungen wichtiger als Prämien

Es geht auch besser

Wichtiger noch als die Prämien sind die Vertragsbedingungen. Hier disqualifizieren sich einige Anbieter aufgrund deutlich schlechterer Bedingungen gleich einmal selbst: etwa durch die Arztanordnungsklausel (bei unserer Untersuchung InterRisk und Zürich, wobei sich Letztere noch dazu nur auf in Deutschland niedergelassene Ärzte verlässt), durch das Recht auf abstrakte Verweisung (s-Versicherung und Zürich) oder durch die Möglichkeit einer nachträglichen Prämienanpassung (siehe Kasten „Ist das gut oder schlecht?“).

Kundenfreundliche Polizzen verzichten auf derartige Klauseln. Zu den Versicherern mit „guten“ Bedingungen gehören nach unserer Erhebung vor allem jene, die in diesem Markt schon länger vertreten sind, speziell die deutschen Anbieter, bei denen die Berufsunfähigkeitspension seit Langem mehr Bedeutung hat als hierzulande. In Österreich schneidet hinsichtlich der Vertragsbedingungen die Donau Versicherung noch am besten ab.

Flunkern lohnt sich nicht

Angaben zu Gesundheitszustand und Krankheiten spielen bei dieser Versicherungsart eine wichtige Rolle und sollten unbedingt wahrheitsgemäß erfolgen. Versicherer dürfen nämlich Einsicht in Krankenunterlagen nehmen und decken Schummeleien spätestens im Versicherungsfall auf. Aber was genau muss alles angegeben werden? Sicher nicht jeder Schnupfen und Husten! Gute Versicherer fragen so, dass eine eindeutige und abschließende Antwort möglich ist. Allge­meine Fragen wie „Bestehen oder bestanden Krankheiten, Störungen oder Beschwerden?“ oder gar „Waren Sie jemals krank?“ sind der Kategorie „Die zehn dümmsten Fragen bei einem Beratungsgespräch“ zuzuordnen. Generell sind Fragen nach Erkrankungen und Arztbesuchen, die weiter als fünf Jahre zurückliegen, mit Vorsicht zu genießen.

Wer kann sich schon an alle Zipperlein, die beim Arzt dokumentiert sind, erinnern? Kommt es später irgendwann einmal zu einem Rückfall (etwa bei einem Rückenleiden), ist der Streit um die Versicherungsleistung vorprogrammiert. Sollte ein Versicherer auf solchen unsinnigen Angaben bestehen, ist es klüger, einen seriöseren Anbieter zum Zug kommen zu lassen

Welche Versicherung leistet wann was?

Welche Versicherung leistet wann was? 

  • In der gesetzlichen Sozialversicherung gibt es für Arbeiter die Invaliditätspension, für Angestellte die Berufsunfähigkeitspension, für Selbstständige die Erwerbsunfähigkeitspension in Form monatlicher Zahlungen bis zum Erreichen der „normalen“ Alterspension. Die Beurteilung erfolgt im Rahmen von fachärztlichen Gutachten. Geleistet wird, wenn die Arbeitsfähigkeit voraussichtlich für mindestens sechs Monate um die Hälfte gesunken ist bzw. weniger als die Hälfte des Entgelts erworben werden kann. ­Bessert sich der Zustand, kann die Pension auch wieder entzogen werden.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Freizeitunfälle sind nicht abgedeckt. Nicht Berufs­tätige (Hausfrauen, Pensionisten) sind nicht versichert, Kinder nur im Rahmen des Kindergarten- und Schulbesuchs.
  • Eine private Unfallversicherung leistet für Folgen eines Unfalls, nicht aber bei Krankheit. Je nach Invaliditätsgrad wird einmalig ein bestimmter Betrag und/oder eine Rente ausbezahlt.
  • Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ­leistet sowohl bei Unfall als auch bei Krankheit. Gezahlt wird – bis zu einem vorab fixierten Alter – eine monatliche Rente.
  • Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung ­leistet – im Gegensatz zur Berufsunfähig­keits­versicherung – nur dann, wenn man überhaupt keinen Beruf mehr ausüben kann. Von den ­Versicherern wird allerdings oft auf körperlich weniger belastende Tätigkeiten verwiesen.

Tabelle: Berufsunfähigkeitsversicherungen

Glossar: Gut oder schlecht?

Glossar: Ist das gut oder schlecht? 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein komplexes Produkt mit noch komplexeren Begriffen. Damit Sie wissen, was hinter den Bezeichnungen steckt, hier die wichtigsten Stichwörter:

Beitrags- oder Sofortverrechnung: ist gut, denn dabei ­werden vom Versicherer erwirtschaftete Überschüsse gleich an die Versicher­ten weitergegeben. Statt einer ­später höheren Rente (siehe Bonusrente) werden die laufenden ­Beitragszahlungen gesenkt.

Bonusrente: ist aus unserer Sicht eher schlecht, denn hier ­werden die Überschüsse für eine höhere Rente aufgespart. Aber: Weder weiß man, wie lange man eine Rente beziehen wird, noch, ob es überhaupt dazu kommen wird.

Verzinsliche Ansammlung: ist gut, wenn die Zinsen halbwegs hoch sind (unbedingt nach der ­Verzinsungshöhe fragen!) und das Geld nicht zu knapp ist, sonst eher Beitrags- oder Sofortverrechnung wählen. Hier wird die Überschussbeteiligung jährlich verzinst und bei Vertragsende als Gesamtsumme ausbezahlt.

Dynamisierung: ist gut, wenn man sich stetig steigende Beiträge (und damit auch Rentenansprüche) leisten kann; und das Ganze jeweils ohne neue Gesundheitsprüfung; ist schlecht, wenn man sich mit der regelmäßigen Erhöhung der Ver­sicherungsprämien finanziell überhebt – daher nur bei ausreichend vorhandenem Finanzpolster ­wählen!

Nachversicherungsgarantie: ist gut, denn dadurch kann der ­Vertrag an geänderte Umstände (Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienkauf, berufliche Veränderung) ­angepasst werden, ohne dass es zu einem neuen Vertrag (und damit zu einem höheren Einstiegsalter und einer neuerlichen Gesundheitsüberprüfung) kommt.

Prämien-/Beitragsanpassung: ist schlecht, denn wenn das im ­Vertrag angeführt ist, kann der Versicherer die Prämien während der Laufzeit erhöhen oder den Vertrag kündigen, wenn Umstände eintreten, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren (z.B. Epide­mien). Sollte daher nur in der Form „Verzicht auf die Prämienanpassungsmöglichkeit gemäß § 41 VersVG“ enthalten sein.

abstrakte Verweisung: ist schlecht. Der Versicherer kann eine Rente verweigern, wenn Sie zwar nicht mehr in Ihrem angestammten Beruf arbeiten können, aber theoretisch eine vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten.

konkrete Verweisung: ist in allen Verträgen enthalten und besagt, dass der Versicherer die ­Rente verweigern darf, wenn der Versicherte einen zumutbaren anderen Job auch tatsächlich ausübt. Dieses Recht haben sich alle Versicherer vorbehalten, da sie sonst überhaupt nie verweisen könnten und der Versicherte unter Umständen in einem neuen Beruf genauso viel verdienen würde wie vorher und zusätzlich noch eine ­BU-Rente bekäme.

Arztanordnungsklausel: ist schlecht, denn dadurch kann man etwa zu Operationen, Medikamenten und Chemotherapien verpflichtet werden, wenn man weiterhin die Berufsunfähigkeitsrente beziehen will (bei unserer Untersuchung InterRisk und Zürich).

Zusammenfassung

  • Zeitgerecht. Jüngere haben noch einen geringeren Anspruch auf Sozialleistungen, daher liegt das Risiko vor allem zwischen 20 und 40 Jahren. Für Ältere und in risikoreicheren Berufsgruppen Tätige wird’s teuer.
  • Entscheidend. Nicht nur zwischen den Prämien, auch zwischen den Leistungen liegen oft Welten. Wichtiger als den günstigsten Vertrag zu finden ist daher, sich das optimale Paket zusammen­stellen zu lassen.
  • Preisbestimmend. Beruf, Alter, Gesundheitszustand, gewünschte Rentenleistung und Ver­sicherungsdauer beeinflussen die Höhe der Prämie maßgeblich. Bei Gesundheitsfragen zu flunkern rächt sich!
  • Zielführend. Ohne Beratung sollte gar nichts abgeschlossen werden. Je mehr und je gezielter der Berater fragt, desto besser.

Anbieter

Continentale Lebensversicherung a.G.
www.continentale.at

Dialog Lebensversicherungs-AG
www.dialog-leben.at

Donau Versicherung AG
www.donauversicherung.at

InterRisk Lebensversicherungs-AG
www.interrisk.at

Sparkassen Versicherung AG
www.s-versicherung.at

Uniqa Versicherungen AG
www.uniqa.at

Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft
www.zurich.at

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