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AWD: Erfolg für VKI - Gericht lässt Sammelklage zu

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Das Handelsgericht Wien prüft nun den VKI-Vorwurf der systematischen Fehlberatung von Anlegern durch AWD-Berater. Seither haben sich verschiedene Stimmen zu Wort gemeldet, die geeignet sind, für Verwirrung zu sorgen. Die Antwort des VKI darauf finden Sie in den Downloads (PDF) rechts.

Die Sammelklage des VKI gegen den AWD ist zulässig und das Gericht prüft die Vorwürfe der "systematischen Fehlberatung" von Immofinanz-Anlegern durch AWD Berater nun inhaltlich. Das hat das Handelsgericht Wien entschieden. Der Beschluss wurde dem VKI heute zugestellt.

Rasch auf Einwand der Verjährung verzichten

"Wir erneuern unser Angebot an den AWD, den Streitfall im Sinne der Geschädigten rasch zu klären“, sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des VKI Rechtsbereichs. „Der AWD soll nun rasch auf den Einwand der Verjährung der bislang nicht eingeklagten Ansprüche verzichten. Dann können wir die Vorwürfe mit dieser ersten Sammelklage exemplarisch prüfen und im Lichte einer Musterentscheidung eine außergerichtliche Lösung anstreben – das wäre im Interesse aller.“ Sollte der AWD dies ablehnen, wird der VKI alles tun, um alle Ansprüche rechtzeitig vor einer allfälligen Verjährung gegen den AWD gerichtlich geltend zu machen, so Kolba.

2.500 Anleger haben sich der Sammelklage angeschlossen

Der Sammelklagen-Aktion des VKI haben sich 2.500 Anleger mit einem Gesamtschaden von rund 30 Millionen Euro angeschlossen. Die erste Teilklage (125 Personen – Schaden rund zwei Millionen Euro) wurde von Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser namens des VKI am 30. Juni 2009 beim Handelsgericht Wien eingebracht. Ende September 2009 folgte bereits die nächste Tranche (145 Personen – Schaden wieder rund zwei Millionen Euro).

Neue Entwicklungen dazu unter www.verbraucherrecht.at

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