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Gewährleistung bei tropfender Heizung - Nach zwei Jahren?

"Hätten Sie es gewusst?" - die "Konsument"-Frage: Zweieinhalb Jahre nach dem Einbau tropft es bei Ihrer Heizung. Haben Sie noch Gewährleistungsanspruch?

a) Nein, die Gewährleistungsfrist beträgt nur zwei Jahre.

b) Das kommt darauf an was im Kaufvertrag vereinbart wurde.

c) Ja, bei unbewglichen Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist drei Jahre.

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