Frau Kadolz nahm während ihres Türkeiurlaubs an einem vom Reiseveranstalter organisierten Tagesausflug nach Antalya teil. Dort besuchte sie gemeinsam mit ihrer Gruppe und dem Reiseleiter das Schmuckgeschäft Hadrian Jewellery.
Ein gutes Geschäft
Ein Verkäufer bot Frau Kadolz eine Goldkette an („Handarbeit“, „günstig“ …), und als er noch einen Rabatt in Aussicht stellte, ließ sie sich zum Kauf hinreißen: Die Kette kostete 700 Euro. Frau Kadolz zahlte 200 Euro an und war überzeugt, ein gutes Geschäft gemacht zu haben. Zu Hause kamen ihr Zweifel.
Wertschätzung der Kette
Sie ließ das Schmuckstück von einem Juwelier begutachten. Er schätzte den Goldwert auf maximal 100 Euro, den Wert des Schmuckstücks auf höchstens 200 bis 300 Euro. Zudem stellte er fest, dass die Kette maschinell erzeugt worden war. Und: In der Prägung war als Herkunftsland Italien angegeben. Frau Kadolz war empört. Sie forderte Hadrian Jewellery schriftlich auf, die Kette zurückzunehmen und die Anzahlung zu retournieren. Als sie zwei Monate später noch immer keine Antwort erhalten hatte, bat sie uns um Unterstützung.
Übergabe in Wien
In unserem Interventionsschreiben wiesen wir Hadrian Jewellery darauf hin, dass der mit Frau Kadolz abgeschlossene Vertrag nach türkischem Recht in mehrfacher Hinsicht anfechtbar, Hadrian Jewellery daher zur Rückerstattung des Geldes verpflichtet sei und auch die Kosten für die Rücksendung der Kette zu übernehmen habe. Hadrian Jewellery war erst monatelang nicht zur Rückzahlung bereit, lenkte dann aber ein: Die Übergabe von Geld und Kette sollte ausnahmsweise im Europäischen Verbraucherzentrum Wien stattfinden. Ein halbes Jahr, nachdem Frau Kadolz die Kette erworben hatte, war es dann so weit. Ein Mitarbeiter von Hadrian Jewellery retournierte Frau Kadolz die 200 Euro und übernahm das Schmuckstück.