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Hörgeräte- und Brillenversicherungen - Scharf hinschauen!

Versicherungen sollte man nicht ohne vorherige Information abschließen. Eine fundierte Auskunft fehlt aber bei Brillen- oder Hörgeräteversicherungen, die beim Kauf angeboten werden.

„Unsere Kunden ärgern sich, wenn sie sich auf die Brille draufsetzen und keine Versicherung haben, die ihnen den Schaden ersetzt“, meint der Vertreter einer großen Optikkette. Und das ist auch eines der Argumente, mit denen Versicherungen für Brille oder Hörgerät beworben werden.

Information ist Mangelware

Das zweite Argument betrifft die niedrige Prämie. „5 Euro im Jahr, das sind nur 1,5 Cent pro Tag“, rechnet die Optikkette Pearle vor. So viel kostet die Versicherung für eine Brille im Wert von 100 Euro. Ob man einen Billig-Sehbehelf überhaupt versichern muss, steht auf einem anderen Blatt. Und Versicherungen für hochpreisige Brillen haben entsprechend höhere Prämien.

Auch wird der Schaden nicht zur Gänze ersetzt. Daher kann es sein, dass die Versicherung im Ernstfall wenig nützt. So wäre es wünschenswert, wenn man sich über die konkreten Bedingungen dieser Polizzen vorab informieren könnte. Im Internet gibt es darüber aber leider keinerlei Informationen. Aber nur so wäre man für die Frage „Brauchen Sie eine Versicherung?“ gewappnet, die beim Kauf spätestens an der Kassa kommt wie das Amen im Gebet.

Fast alle Unternehmen bieten Versicherungen an

Alle Unternehmen, die in unserem Test von Hörgeräteakustikern vertreten waren, haben wir zu Hörgeräteversicherungen befragt. Fünf der sechs Ketten haben eine im Angebot: Audiophon und Neuroth versichern über die Grazer Wechselseitige, Hartlauer bei der Allianz, Pachmann bei der Generali. Hansaton bietet keine Versicherung an, sondern das Servicepaket „Besser hören“.

Teils hohe Selbstbehalte

Nicht alles wird ersetzt 

Rund ein Drittel bis die Hälfte aller Kunden lassen laut Branchenangaben ihr Hörgerät versichern. Und glauben womöglich, diese Versicherung käme komplett für ein neues Gerät auf, wenn ihres gestohlen bzw. verlegt, durch einen Bedienungsfehler oder durch Ungeschicklichkeit ruiniert wird. Dem ist aber leider nicht so. Ersetzt werden maximal 85 Prozent des Kaufpreises (der Versicherungssumme), und davon wird möglicherweise noch ein Selbstbehalt abgezogen. Je länger die Versicherung schon läuft, desto geringer fällt die Ersatzleistung aus. Im fünften Versicherungsjahr kann man eventuell nur noch 20 oder 30 Prozent des Kaufpreises ersetzt bekommen, was länger laufende Polizzen unrentabel macht. Die Prämie beträgt pro Jahr 3,375 bis 4 Prozent des Kaufpreises. Das Hansaton-Paket schlägt mit 47 Euro (Basispaket) bis 80 Euro (Spitzenklasse) jährlich zu Buche.

Wegen dieser Nachteile – Kosten, nicht gerade üppige Ersatzleistung, Selbstbehalt – sollte man hinterfragen, ob man die Versicherung wirklich braucht, und sie nicht unbesehen abschließen.

Teils hohe Selbstbehalte

Ein ähnliches Bild ergibt sich bei den Brillenversicherungen. Auch hier haben wir große Anbieter befragt. Die Billig-Kette Fielmann bietet die Versicherung automatisch um 2,50 Euro bei jedem Brillenkauf. Versichert sind Bruch, Verlust, Liegenlassen und Diebstahl. Versicherer ist die Deutsche Volksfürsorge, die Versicherung läuft ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Ersetzt werden maximal 200 Euro abzüglich eines Selbstbehalts, der preislich gestaffelt ist.

Alternativen zur Versicherung

Prämie vom Kaufpreis abhängig 

Pearle kooperiert mit der KarstadtQuelle Versicherung. Die Prämie richtet sich nach dem Kaufpreis. Für teure Brillen (Anschaffungswert über 400 Euro) macht sie im Jahr 22,50 Euro aus. Versichert sind Beschädigungen (Bruch, Kratzer) sowie Verlust durch Diebstahl oder Raub. Aber: Bei Verlust bekommt man nur die Hälfte ersetzt (Selbstbehalt 50 Prozent)! Bei Beschädigung beträgt der Selbstbehalt 20 Prozent.

Ohne Versicherer im Hintergrund arbeitet NeoOptik. Wird die Brille binnen eines Jahres nach dem Kauf schadhaft, bekommt der Kunde eine neue, 35 Prozent muss er aber zuzahlen. Kontaktlinsenversicherungen haben wir keine gefunden. Heute greift man nämlich vermehrt zu Tages- oder Monatslinsen, die jederzeit problemlos ersetzt werden können.

Alternativen zur Versicherung

Wenn neu gekaufte Gegenstände ohne erkennbare Ursache defekt werden, ist das oft ein Fall für die gesetzliche Gewährleistung. Wenn also bei der neuen Brille ohne Gewalteinwirkung ein Glas wackelt oder das vor Kurzem angepasste Hörgerät ohne ersichtlichen Grund streikt, sollte man reklamieren. Die Frist für die Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Wird sie aber später als sechs Monate nach dem Kaufdatum geltend gemacht, muss man nachweisen, dass der Fehler schon bei Übergabe der Ware bestanden hat. Zuständig für die Gewährleistung ist immer der Händler, bei dem die Ware gekauft wurde.

Kasse zahlt

Die Kasse zahlt

Bei der Anschaffung oder Wiederbeschaffung der Seh- und Hörhilfen leistet auch die gesetzliche Sozialversicherung ihren Beitrag. Dazu Beispiele der Wiener Gebietskrankenkasse (andere Krankenkasse haben ähnliche Regelungen): Jedes zweite Jahr werden maximal 402 Euro für eine Brille übernommen, wobei der Selbstbehalt 10 Prozent bzw. mindestens 80,40 Euro beträgt (bei Kinderbrillen ist er niedriger).

Ein Hörgerät zahlt die Kasse alle 5 Jahre einmal, und zwar in einfacher und zweckmäßiger Ausführung. Für Sonderwünsche muss man daher selbst ins Börsel greifen. Aber die Kasse ersetzt auch Reparaturkosten für Hörgeräte, wenn der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Privatversicherungen zahlen mitunter auch 

Bereits vorhandene Privatversicherungen können mitunter ebenfalls einspringen, etwa der Privatarzttarif in der privaten Zusatzkrankenversicherung. Aber auch hier sind die Leistungen limitiert und Selbstbehalte üblich. Die Haushaltsversicherung deckt in manchen Fällen Schäden ab, etwa bei einem Einbruch.

Im Rahmen der sogenannten Außenversicherung kann – die entsprechende Polizze vorausgesetzt – auch ein Diebstahl im Urlaubshotel abgesichert sein. Das sollte man im Auge behalten, ehe man eine Hörgeräte- oder Brillenversicherung abschließt, die erheblich kostet, aber nur begrenzten Schutz bietet.

Mehr zum Thema

Hörgeräteversicherungen

 

Audiophon bietet eine Hörgeräteversicherung über die Grazer Wechselseitige Versicherung an. Der Kunde zahlt immer nur für ein Jahr und erhält dann wieder ein Angebot für ein weiteres Jahr. Im 4. bzw. 5. Jahr zahlt sich eine Versicherung für den Kunden also nicht mehr aus. Die gesamte Abwicklung (auch im Schadensfall) erfolgt über den Hörgeräteakustiker. Die Prämie beträgt 3,5 % des Bruttoverkaufspreises. Der Selbstbehalt ist 20 % bei Diebstahl, Raub, Verlust oder Liegenlassen des Hörgeräts. Die Ersatzleistung ist gestaffelt und beträgt im ersten Versicherungsjahr bis zu 85 %, im 2. Versicherungsjahr bis zu 75 %, im 3. Versicherungsjahr bis zu 65 %, (im vierten Versicherungsjahr bis zu 40 % und im 5. Versicherungsjahr bis zu 20 %).

 

Hansaton bietet das Servicepaket „Mit Sicherheit hören“ an, das bei Reparaturen, Verlust, Diebstahl oder Totalschaden leistet. Hansaton bietet eine gestaffelte Prämie zwischen 47 € (Basispaket) und 80 € (Spitzenklasse) für ein Jahr sowie zwischen 116 € und 220 € für fünf Jahre.

 

Hartlauer bietet ein Produkt der Allianz (gestaltet über den Versicherungsmakler GrECo) an. Die Prämie beträgt 3,375 % des Verkaufspreises inkl. MwSt. Der Selbstbehalt je Schadensfall beträgt fix 250 € (bei Verlust oder Abhandenkommen beträgt der Selbstbehalt 25 %, nicht aber bei Diebstahl und Einbruchdiebstahl). Die Reparaturrechnung muss zuerst bei der Firma Hartlauer bezahlt und dann bei der Allianz eingereicht werden. Im Totalschadenfall wird vom Versicherer der Zeitwert abzüglich Selbstbehalt übernommen.

 

Die Firma Neuroth bietet eine Hörgeräteversicherung über die Grazer Wechselseitige an. Das Produkt entspricht dem Angebot von Audiophon.

 

Hörgeräte Pachmann bietet ein Versicherungsprodukt über die Generali an. Die Prämie beträgt 4 % des Verkaufspreises. Die Versicherungsleistung beträgt im 1. und 2. Versicherungsjahr 60 %, im 3. Versicherungsjahr 50 %, im 4. Versicherungsjahr 40 % und im 5. Versicherungsjahr 30 %. Die Firma Pachmann übernimmt weitere 20 %. Der Selbstbehalt ist gestaffelt und beträgt im 1. und 2. Versicherungsjahr 20 %, im 3. Versicherungsjahr 30 %, im 4. Versicherungsjahr 40 % und im 5. Versicherungsjahr 50 %.

 

Brillenversicherungen

 

Fielmann bietet beim Kauf einer Brille (nicht bei Kontaktlinsen) automatisch eine Versicherung an. Wer keine Versicherung abschließen möchte, muss dies extra an der Kasse dazusagen. Die Prämie beträgt einheitlich 2,50 € – davon 1,50 € fürs Gestell und 0,50 € je Glas – und ist seit unserer letzten Erhebung im Oktober 2004 unverändert. Ersetzt werden bei Bruch, Verlust, Liegenlassen und Diebstahl max. 200 € abzüglich eines preislich gestaffelten Selbstbehalts für Fassung und Gläser. Die Versicherung läuft ein Jahr und ist nicht verlängerbar. Sie endet auch, wenn sie in diesem Zeitraum in Anspruch genommen wird. Auch für die Ersatzbrille kann wieder eine Versicherung abgeschlossen werden (wie beim ersten Kauf). Ausgeschlossen sind Schäden, die im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie von Fielmann oder vom jeweiligen Hersteller behoben werden. Auch Reinigung und Wartung werden nicht bezahlt. Versicherer ist die deutsche Volksfürsorge.

 

Pearle bietet eine Versicherung ab 5 € pro Jahr – das allerdings für eine Brille mit Anschaffungswert bis 100 €; für eine Brille mit Anschaffungswert über 400 € kostet der Versicherungsschutz 22,50 € pro Jahr (45 € für 2 Jahre). Versichert sind Schäden durch Beschädigung wie Zerkratzen oder Bruch und Schäden durch Verlust (z.B. infolge von Diebstahl, Raub oder Erpressung). Selbstbehalt bei Beschädigung 20 % der Reparaturkosten, bei Verlust beträgt der Selbstbehalt 50 %. Versicherer ist die KarstadtQuelle Versicherung AG.

Zusammenfassung

Hörgeräte- und Brillenversicherungen: Kompetent mit "Konsument"

  • Teuer, unvollständiger Schutz. Hörgeräte- und Brillenversicherungen kosten relativ viel, ein Teil des Schadens muss aber selbst bezahlt werden.
  • Alternativen beachten. Für viele Hörgeräte-Reparaturen kann die Krankenkasse herangezogen werden. Die gesetzliche Gewährleistung hilft, wenn Defekte kurz nach dem Kauf auftreten.
  • Versicherung für den Ernstfall. Eine Versicherung soll existenzbedrohende Risiken abdecken. Der Verlust von Hörgerät oder Brille fällt nicht darunter.

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