"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten - in diesem Fall geht es um die GIS Gebühren Info Service GmbH.
Als meine Mutter starb, luden meine Schwester und ich das Formular „Abmeldung des Betriebs von Rundfunkeinrichtungen“ von der Homepage der GIS. Wir trugen die erforderlichen Daten, auch das Sterbedatum, ein und faxten dieses an die GIS. Etwa eine Woche später erhielt meine Schwester einen eigenartigen Anruf. Ein junger Mann wollte „Frau Dr. Rainer“ sprechen. Angeblich sei er von der GIS des ORF und bestätigte auf Nachfragen meiner Schwester, unsere verstorbene Mutter zu meinen. Er müsse recherchieren, weil doch die Menschen ganz seltsame Dinge erfinden, um ihre Rundfunkeinrichtungen abmelden zu können. Es wurde uns also unterstellt, wir hätten den Tod unserer Mutter erfunden, um die Geräte abzumelden. Für die GIS ist wohl jeder, der eine Abmeldung schickt, grundsätzlich verdächtig.
Dr. Roland Rainer
Bad Hofgastein
Die GIS meinte dazu:
Die GIS Gebühren Info Service GmbH ist nach dem Rundfunkgebührengesetz (RGG) verpflichtet, alle Rundfunkteilnehmer zu erfassen. Im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung fragt die GIS stichprobenweise bei Rundfunkteilnehmern nach, die ihre Rundfunkempfangsanlagen abmelden, ob denn wirklich der Abmeldegrund – der am Abmeldeformular angekreuzt wurde – erfüllt sei. So erscheint es dann doch fragwürdig, wenn Teilnehmer an Standorten fernmündlich angetroffen werden, obwohl diese – laut Abmeldeformular – bereits ins Ausland verzogen sind, oder trotz Entfernung der Geräte im Hintergrund die „Zeit im Bild“ zu hören ist. Diese Teilnehmer melden aufgrund der telefonischen Urgenz durch die GIS ihre Rundfunkempfangsanlagen wieder an. Von diesem Procedere herausgenommen sind natürlich Sterbefälle. Im konkreten Fall ist leider ein Datensatz in die Telefonliste zur Überprüfung gerutscht. Wir bitten um Entschuldigung!