Zahlen trotz Krankheit
Frau W. spendierte ihrem Neffen aus Amerika einen Deutschkurs in Wien, und zwar Einzelstunden in der Berlitz School. Doch an einem Montagmorgen erwischte den jungen Mann eine Darmgrippe. Die für diesen Tag geplante Doppelstunde sagte er ab. Zahlen muss seine Tante die ausgefallene Lektion dennoch. Die Geschäftsbedingungen von Berlitz legen nämlich fest, dass der Kunde eine etwaige Verhinderung bis 14 Uhr des vorhergehenden Werktags bekannt geben muss. Und bei einem Montag ist dies der Freitag der Vorwoche. Ärgerlich, doch rechtlich unanfechtbar.