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Auf dem Rücken eines Aktenordners steht "Vorsorgevollmacht", daneben ein Kugelschreiber
Bild: K.-U.Häßler/Stock.adobe

Vorsorgevollmacht: Anwältin überzieht Kostenvoranschlag

Die neue Vorsorgevollmacht wurde teurer als versprochen. - Wir informierten die Anwältin über die Rechtslage. Erfolgreich.

Unfall, Demenz, schwere Krankheit – wer entscheidet all die wichtigen Dinge, wenn ich nicht mehr kann? Wer zahlt die Rechnungen, wer regelt meine medizinische Behandlung? Mit einer Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung kann man das festlegen.

Vorsorgevollmacht erneuern

Frau Kogler möchte bei einer Anwältin ihre bestehende Vorsorgevollmacht durch eine neue ersetzen. Sie erfährt: Sie möge die neue handschriftlich erstellte Vollmacht zur Überprüfung schicken. Das kostet, erfährt sie, inklusive Neuaufsetzen 360 Euro (inkl. 20 Prozent USt). 

"Wissen sie, der Mehraufwand ..."

Als aber die Sache erledigt ist, soll sie 400 Euro bezahlen, exklusive USt. Das ist um ein Drittel mehr. Begründung: Mehraufwand, denn es war nötig, die Vollmacht neu aufzusetzen … Die Anwältin gibt ihr vorher keinen Hinweis, dass es sich bei den 360 Euro um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt. Sie informiert die Konsumentin auch nicht rechtzeitig über die Kostensteigerung. 

Honorarnote einer Anwältin für eine Vorsorgevollmacht
Hier eine Honorarnote für das Errichten einer Vorsorgevollmacht (2025). Sie war teurer als im Kostenvoranschlag versprochen Bild: VKI/KC-129132

Wir schreiben der Anwältin

Wir bitten die Anwältin, sich an die verbindliche Preiszusage (360 Euro inkl. USt) zu halten. – Sie antwortet uns: „Ich habe das ausgehende Mail nicht mehr gesondert angesehen und daher nicht bemerkt, dass die Antwort missverständlich formuliert war.“ 

Frau Kogler erhält die 120 Euro zurück. 

Betreut hat den Fall ...

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Bild: VKI

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