Gerüchte gab es schon lange, nun ist es fix: Das Grundstück gegenüber wird verbaut. Statt in einen blühenden Garten und über alte Hausdächer werden Sie demnächst auf einen Neubau schauen. Was nun?
Erste Möglichkeit: Sie entscheiden sich dafür, gar nichts zu unternehmen. Wozu gibt es schließlich eine Baupolizei? Die Beamten dort sind für die Einhaltung der Bauordnung verantwortlich. Oder dafür, ein Auge zuzudrücken? Auf Anhieb fallen Ihnen fünf Erzählungen aus dem Freundeskreis ein, wo ein diskretes Kuvert ein kleines Bewilligungsproblem umgehend aus der Welt geschafft hat. Aktiv zu werden lohnt sich also gar nicht. Außerdem sind Sie an einer guten Nachbarschaft interessiert. Sie hassen Streit.
Die Dinge laufen lassen, einen möglichen Konflikt scheuen und sich nicht selbst um die eigenen Rechte kümmern, ist zwar praktisch, kann aber auch so enden: Bei jedem Blick aus dem Fenster fragen Sie sich erbost, ob es wirklich rechtens ist, dass der futuristische Wohntempel gegenüber dermaßen hoch in den Himmel ragt.
Aktiv werden statt nichts tun!
Zweite Möglichkeit: Sie handeln sofort und verlassen sich ausschließlich auf sich selbst. Das wird die Baustelle nicht verhindern. Aber Sie gehen immerhin sicher, dass es zu keiner Verletzung Ihrer Rechtssphäre als Nachbar kommt.
Sobald klar ist, dass gebaut wird, holen Sie Informationen ein. Fragen Sie bei der Baubehörde am Gemeindeamt bzw. beim Magistrat nach dem aktuellen Flächenwidmungsbzw. Bebauungsplan. Er gibt Auskunft darüber, welche Widmung das Nachbargrundstück hat (z.B. reines Wohngebiet), wie darauf überhaupt gebaut werden darf (z.B. offene oder geschlossene Bauweise) und in welcher Höhe. Wo genau der Bauplatz liegt, also der Nachbar sein Haus hinstellen kann, und welche Flächen frei bleiben müssen, sind für Sie weitere wichtige Informationen. Wie die Suche nach Informationen in der Realität aussehen kann, lesen Sie in unserem Kommentar: Informationshürden.
Bauordnung und Bauvorschriften nachlesen
Anschließend besorgen Sie sich die Bauordnung Ihres Bundeslandes. Bauvorschriften sind in Österreich Ländersache, und so gibt es für jedes Bundesland ein eigenes Landesgesetz. Am schnellsten haben Sie Zugriff über das Internet: Unter www.help.gv.at (Bauen und Wohnen – Bauen) finden Sie nach Bundesländern geordnet die wichtigsten Baugesetze. Wenn Sie sich vertiefen wollen: Im gut sortierten Buchhandel gibt es auch kommentierte Ausgaben zu einzelnen Bauordnungen.
Nicht nur die Bauvorschriften sind länderweise verschieden. Auch der Begriff des Nachbarn im Baugenehmigungsverfahren wird in jedem Bundesland anders definiert. Abhängig vom Bundesland werden ihm zudem andere Rechte zugestanden. Klären Sie zuerst ab, ob Sie überhaupt Nachbar sind. Meist sind diejenigen Anrainer Nachbarn, deren Grundstück unmittelbar an das zu bebauende Gelände anschließt oder durch eine Straße davon getrennt ist. Weitere Voraussetzung: Sie müssen Eigentümer der Liegenschaft sein.