Auch hier gilt: Behandlungskosten zahlt die Krankenkasse, Unfallfolgen bezahlt man selbst. Stürze, z.B. beim Fensterputzen oder über die Treppe, sowie Schnitt- und Stichverletzungen zählen zu den häufigsten Unfällen im Haushalt. Auch im Hinblick auf einen Versicherungsschutz sollten Sie auf Folgendes achten: Beseitigen Sie Stolperfallen, verwenden Sie eine stabile Leiter, vermeiden Sie „Multitasking“. Achten Sie beim Heimwerken auf die richtige Schutzkleidung und das passende Werkzeug. Bewahren Sie scharfe und gefährliche Gegenstände gesichert auf und treffen Sie Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz von Kindern (z.B. kindersichere Steckdosen).
Ein Fall: Ein Heimwerker bohrt versehentlich eine Gasleistung an. Das ausströmende Gas schädigt ihn nicht. Aber der Gasgeruch verursacht ihm wegen der Explosionsgefahr und der Notwendigkeit, schnell Hilfe zu holen, solchen Stress, dass er einen Schlaganfall erleidet und zu 100 Prozent dauerinvalid wird. Er klagt seine private Unfallversicherung auf Zahlung. Das Gericht weist die Klage ab: Das sei kein echter Unfall. Denn die Folgen von Stress und Angst sind in der privaten Unfallversicherung nicht abgedeckt. Weil der Mann den Prozess verloren hat, muss er auch noch über 77.000 Euro Verfahrenskosten zahlen.