"Zahlt die Versicherung den Schaden, wenn Wasser aus meiner Waschmaschine ausläuft?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser die Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Thomas Hirmke.
Das kommt darauf an. Schäden am eigenen Eigentum sollten vo n der Haushaltsversicherung im Rahmen der Leitungswasserversicherung übernommen werden. „Sollten“ deswegen, weil nur Schäden gedeckt sind, die weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurden. Und was „grob fahrlässig“ ist, wird im Einzelfall entschieden.
Aufsichtspflicht trotz Aquastop
Beispielsweise urteilte das Handelsgericht Wien, dass nicht grob fahrlässsig gehandelt wurde, als die mit Aquastop ausgerüstete Waschmaschine für zwei Stunden unbeaufsichtigt gelassen wurde. Daraus lässt sich aber leider nicht generell ableiten, dass man eine Maschine, die über Aquastop verfügt, ohne Aufsicht lassen kann. Bei längerer Abwesenheit (die Musterbedingungen der Versicherer sprechen von 72 Stunden) müssen Sie die Wasserzufuhr absperren, um Versicherungsschutz zu genießen.
Schäden gegenüber Dritte
Für Schäden an fremdem Eigentum, etwa in der darunter liegenden Wohnung, ist die Haftpflichtversicherung zuständig, die in der Haushaltsversicherung inkludiert ist. Hier gelten andere Bedingungen. Die Haftpflichtversicherung zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit, nicht aber bei Vorsatz.