Frau und Herr Hartwig hatten bei der Erste Bank ein Wohnbaudarlehen, einen Fremdwährungskredit und ein Girokonto, das in ein Verrechnungskonto umgewandelt werden sollte. Bevor es so weit war, buchte die Erste Bank unangekündigt 150 Euro ab. Hartwigs fragten nach und erfuhren, dass die 150 Euro eine Gebühr für eine Sicherheitenänderung seien: Zwei Kreditversicherungen waren abgelaufen, mussten aber nicht ersetzt werden.
150 Euro wieder rückgebucht
Nachdem wir die Erste Bank darauf hingewiesen hatten, dass Konsumenten vor einer Abbuchung zu informieren wären und wir zudem die Verrechnung von Kosten ohne entsprechende Leistung des Unternehmens für unzulässig erachten, wurden die 150 Euro wieder rückgebucht.