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Rücktrittsrecht bei Messeprodukten - Generell möglich?

"Hätten Sie es gewusst?" - die "Konsument"-Frage: Auf einer Messe bestellen Sie Waren am Messestand einer Firma. Am nächsten Tag stellen Sie fest, dass Sie diese woanders günstiger bekommen. Haben Sie ein Rücktrittsrecht? 

a) Ja, weil der Vertrag nicht im Geschäft des Unternehmens abgeschlossen wurde. 

b) Nein, bei einer Messe gibt es kein Rücktrittsrecht. 

c) Ja, man kann alle Kaufverträge rückgängig machen.

Lösung

Richtige Antwort: b)

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