Gefährliche Produkte: Bosch-Einspritzpumpe - Produktionsstopp
Fehlerhafte Dieseleinspritzpumpe.
Fehlerhafte Dieseleinspritzpumpe.
Schon arg, wohin das führt, wenn sehr unterschiedliche Firmen dasselbe Foto für Werbung verwenden.
Das STEP-Zeichen.
Zuschauer werden zum Anrufen animiert.
Kostspielige Überraschung.
30 Euro Preisunterschied.
Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
Bei Nichtgefallen Geld zurück, hieß es in der Reklame. Doch mit dem Zurückzahlen ließ sich "3" (Hutchison) reichlich Zeit.
Die Vermarktungsmethoden werden heftig kritisiert. In Umweltfragen gibt es Teilerfolge.
Leserbrief zu Konsument 12/2004.
Werbeschmäh der Lebensmittelindustrie: Fruchtzucker ist nicht gesünder als Haushaltszucker.
Irreführende Gewinnzusage: Der Verein für Konsumenteninformation( VKI) spendet 45.000 Euro aus einem gewonnenen Prozess gegen „Friedrich Müller“. Der Betrag geht im Namen der Klägerin an das St. Anna Kinderspital.
Über 19 Prozent Preissteigerung.
Wertpaket "geriet in Verlust".
Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
Leserbrief zu Konsument 9/2004.
Begrüßenswerter Schritt.
Heute beobachtete ich einen Werbezettel-Verteiler, wie er mit einem Schlüssel in unser Wohnhaus (Eigentumswohnungen) kam. Wie kann man sich gegen unerwünschtes Betreten des Hauses wehren?
Trotz Antrag auf Gebührenbefreiung drehte die Telekom plötzlich den Anschluss ab.
Studie des Wuppertal Institutes für Klima, Umwelt, Energie.
Leserbrief zu Konsument 10/2004.
Ich habe ein Schreiben erhalten, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich eine Reise gewonnen habe. Was meinen Sie dazu?
Als Weihnachtsgeschenk hatte Frau Taucher Gutscheine bekommen. Die böse Überraschung folgte, als sie damit einkaufen wollte.
Durch einfache Dinge kann man die Welt "retten".
Die "Konsument"-Kolumne "Bare Münze" gibt Antwort auf Fragen zu Steuern, Gebühren und Sozialleistungen, diesmal zum Thema Universitätsstudium.
Onkel-Toby-Haferbrei schummelte bei der Zutatenliste.
Amerikanische Firma ist nicht vom eigenen Produkt überzeugt.
Zwischen Textilien, Haferflocken und Putzmitteln gibt es in englischen Supermärkten nun auch Kredite.
Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
Kann ich ein Buch zurückgeben, das ich im Buchhandel oder bei einem Verlag bestelle und das beim Anlesen meinen Erwartungen nicht entspricht?
Leserbrief zu Konsument 8/2004.
Im Briefkasten fand ich eine Verständigung, dass ich etwas gewonnnen habe. Der Gewinn soll in einem Gasthaus überreicht werden. Mir kommt das seltsam vor, weil ich an keinem Preisausschreiben oder Gewinnspiel teilgenommen habe. Soll ich dort hingehen?
In unserer Rubrik "Vor den Vorhang" berichten Leser über Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben - über die gesetzlichen Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus.
Leserbrief zu Konsument 8/2004.
Leserbrief zu Konsument 8/2004.
Leserbrief zu Konsument 8/2004.
BMW und Kawasaki rufen Fahrzeuge zurück.
Leserbrief zu Konsument 7/2004.
Vom Baum in den Mund, vom Beet auf den Teller: So frisch können allenthalben nur Gartenbesitzer Obst und Gemüse genießen. Die weniger glückliche Mehrheit muss zwecks Deckung des Vitaminbedarfs ins Geschäft oder zum Markt.
Reis oder Bohnen?
Wenn die Pauschalreise ein Horrortrip war, hat man das Recht, den Reisepreis teilweise oder (selten) ganz zurückzuverlangen.
Leserbrief zu Konsument 8/2004.
Leserbrief zu Konsument 8/2004.
Baumärkte in Tschechien, Slowakei und Ungarn im Vergleich
Für Heimwerker lohnt sich der Umweg nur selten
Das Neueste für reiselustige Sparefrohs: Abheben von Bratislava. Lohnt es sich?
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: