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Preisauszeichnung - Bruttopreise

, aktualisiert am

Eine Restplatzbörse wirbt im Internet und auf Plakaten mit einem Preis von 990 Euro für 2 Wochen Kuba im 4-Stern-Hotel. Müssen hier Taxen und etwaige Buchungsgebühren bereits enthalten sein?

Angabe von Bruttopreisen ist verpflichtend

Ja. Diese Verpflichtung zu Nennung von Bruttopreisen existierte bisher schon, allerdings nur für Reiseveranstalter und Reisebüros. Seit 14. Jänner 2006 müssen auch Airlines, die in Österreich Werbung für ihre Flugreisen machen, Inklusivpreise angeben. Ticketpreise sind daher einschließlich der Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge wie Steuern, Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren, Treibstoffzuschläge und allfälliger Bearbeitungs- oder Ausstellungsgebühren auszuweisen. Dadurch können die Konsumenten Angebote besser vergleichen. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Reisebüros müssen ihre Preise nicht inklusive ihrer Vermittlungsgebühr angeben.

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