Angelegenheit wurde nochmal überprüft
Jeweils zu Monatsbeginn hatte Frau Wimmer die Gebühr für ihr Premiere-Abo per Dauerauftrag von ihrem Konto abbuchen lassen. Plötzlich wurde die monatliche Grundgebühr einseitig um einige Euro erhöht. Bis zum Ende der Vertragslaufzeit bezahlte Frau Wimmer die ursprünglich festgelegte Gebühr pünktlich, was darüber hinaus ging, nicht. Mahnungen waren die Folge. Die letzte wies eine Grundforderung von 10 Euro und einen Mahnbetrag von über 170 Euro aus. Auf unser Schreiben, die Angelegenheit nochmals zu prüfen und eine nachvollziehbare Endabrechnung zu stellen, zog Premiere Fernsehen die Forderung zurück.