Händler drücken sich vor Gewährleistung
Manche Händler möchten sich vor der Gewährleistungspflicht drücken. Ein Beispiel ist die Erfahrung eines „test-achats“-Lesers (belgisches Konsumentenmagazin), der übers Internet Sportschuhe erwarb. Nach Kurzem machte sich ein Verarbeitungsfehler bemerkbar.
Gewährleistung gilt auch beim Online-Kauf
Die Antwort des Händlers war knapp, aber falsch: Es gebe keine Gewährleistung für die Schuhe und ein Austausch sei nicht möglich, weil sie bereits getragen wurden. Tatsache ist, dass ihn auch Unfreundlichkeit nicht von seinen Pflichten entbindet.